Full text: Erster Band (1. Band)

526 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
den Handelsverträgen mit Portugal und Japan in Anspruch ge— 
nommen worden. Daher dürfte es sich empfehlen, die Centralstelle 
ähnlich dem Ausschuß des Zollbeirathes zu gestalten. Die Denk— 
schrift schlug vor, ihn zusammenzusetzen aus Vertretern der Reichs— 
ämter, der betreffenden preußischen Ministerien und Regierungen 
der Einzelstaaten und aus Vertretern der Landwirthschaft, des 
Handels und der Industrie. Aus diesen würden drei Abtheilungen 
zu bilden sein von je 5 Vertretern. Die Denkschrift verzichtete 
darauf, bezüglich der Wahl der Vertreter der Landwirthschaft Vor— 
schlage zu machen. Sie meinte aber, daß von den 5 Ver— 
tretern des Handels, 3 von dem Deutschen Handelstag zu wählen 
und 2 von dem Reichskanzler zu ernennen sein würden, und daß 
von den 5 Vertretern der Industrie der Centralverband Deutscher 
Industrieller 3 wählen und der Reichskanzler auch hier 2 ernennen 
sollte. Um zu zeigen, daß der Centralverband in diesem Falle 
wohl als der berechtigte Vertreter der gesammten Industrie an— 
gesehen werden könnte, waren in der Anlage 2 zu der Denkschrift die 
Vereine, Verbände, Handelskammern, kaufmännischen Korporationen 
und gewerblichen Berufsgenossenschaften, die dem Centralverbande 
als Mitglieder angehörten, aufgeführt, von denen, abgesehen vielleicht 
von wenigen, minder bedeutenden Zweigen, alle in Deutschland 
betriebene Industrien umfaßt wurden. Die Denkschrift glaubte der 
Regierung die Erwägung anheimgeben zu müssen, ob sie es für 
nothwendig erachte, die dem Centralverbande nicht angehörenden 
Vereinigungen, wie beispielsweise den Verein zur Wahrung der 
Interessen der chemischen Industrie Deutschlands, den Bund der 
Industriellen und andere, gleichfalls als Wahlkörper heranzuziehen, 
in welchem Falle eventuell die Zahl der Industrievertreter in ent— 
sprechender Weise vermehrt werden könnte. 
Um jedoch zu zeigen, in wie weit auch die chemische Industrie 
im Centralverbande vertreten war, waren in der Anlage 3 der Denk— 
schrift 63 chemische und ähnliche Fabriken aufgeführt, die dem 
Centralverbande als unmittelbare oder mittelbare Mitalieder 
angehörten. 
In der Denkschrift wurden dann Vorschläge für die Thätigkeit 
der Centralstelle und die Bildung besonderer Abtheilungen und Kom— 
missionen gemacht. Besonders wurde für erforderlich erachtet, daß 
für alle Sitzungen der Centralstelle, der Abtheilungen und der 
Kommissionen von dem Reichskanzler aus der Zahl der Vertreter
	        
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