528 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Leitung ihrer Arbeiten aus, da sie ohne Mitwirkung des Reichstages
nicht würde ins Leben treten und erhalten werden können, und da
die somit unvermeidliche öffentliche Behandlung der Angelegenheiten
der Centralstelle und der in ihr bearbeiteten Sachen unter Um—
ständen die Interessen des Reiches schädigen könne. Der Staats—
sekretär des Innern glaubte daher, die Bildung der Centralstelle
besser der Initiative der freien Vereine anheimgeben zu sollen, deren
Leitung auch die Thätigkeit dieser Körperschaft unterstellt bleiben
müßte. Zur Bestreitung der Kosten glaubte er möglicherweise einen
Zuschuß in Aussicht stellen zu können. Der Präsident des Deutschen
Handelstages, Geh. Kommerzienrath Frentzel, dem die Denkschrift
auch vertraulich zugegangen war, verwahrte sich dagegen, alle
in derselben gemachten Ausführungen als richtig und zutreffend
anzuerkennen, erklärte aber sein Einverständniß mit der vor—
geschlagenen Grundform der Centralstelle.
Unter dem 19. Juli 1897 erhielt das Direktorium des
Centralverbandes vom Vorstande des Deutschen Landwirthschafts—
rathes die Mittheilung, daß der ständige Ausschuß des Deutschen
Landwirthschaftsrathes in seiner Sitzung vom 9. Juli in Eisenach
beschlossen habe, eine Kommission einzusetzen, die das Material für
eine Reform der bestehenden Handelsverträge, soweit die land—
wirthschaftlichen Interessen in Betracht kämen, sammeln und
sichten solle. In der Erwägung, daß die Interessen der Land—
wirthschaft mit denen der Industrie Hand in Hand gingen, sei der
Vorstand von dem ständigen Ausschuß beauftragt worden, an das
Direktorium die Anfrage zu richten, ob es geneigt sei, mit ihm
gemeinschaftlich vorzugehen und zu diesem Zweck zunächst in kom—
missarische Berathungen über die zu ergreifenden Maßnahmen
zu treten.
Auf schriftlichem Wege wurde unter den Mitgliedern des
Direktoriums eine Verständigung erzielt, das Schreiben dahin zu
beantworten, daß der Centralverband durchaus bereit sei, auf den
Vorschlag des Deutschen Landwirthschaftsrathes einzugehen, daß er
sich aber in dieser Sache vom Deutschen Handelstage nicht trennen
dürfe, daß demgemäß dem Deutschen Landwirthschaftsrath anheim—
gestellt werden müsse, zu den in Aussicht genommenen kommissari—
schen Verhandlungen auch Vertreter des Deutschen Handelstages
hinzuzuziehen. Demgemäß wurde unter dem 31. Juli 1897 das