2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 533
des Zollvereins keiner höheren oder anderen Eingangsabgabe
unterliegen als die gleichartigen Erzeugnisse des Vereinigten König—
reiches von Großbitannien und Irland, oder irgend eines anderen
Landes, und es soll die Ausfuhr aus diesen Kolonien oder Be—
sitzungen nach dem Zollverein keinen höheren oder anderen Ab—
gaben unterworfen werden als die Ausfuhr nach den Vereinigten
Königreichen von Großbritannien und Irland.“
Mit Rücksicht auf diesen Vertrag hatte das Mutterland
Einspruch erhoben, als Canada auf Grund seines neuen Tarifes
die englische Einfuhr durch niedrigere Zölle begünstigen wollte.
Diese Begünstigung ist bekanntlich später doch eingetreten.
Die vorerwähnten Bestrebungen in England und seinen
Kolonien hatten jedoch zur Folge, daß der Vertrag mit dem Zoll—
verein gekündigt wurde; er mußte am 31. Juli 1898 ablaufen.
Ein weiteres Moment der Beunruhigung war das neue am
24. Juli 1894 in den Vereinigten Staaten in Kraft getretene Zoll—
tarifgesetz „„ur Beschaffung von Einkünften für die Regierung und
zur Ermuthigung der Industrie“. Mit diesem Dingley-Tarif war
in den Vereinigten Staaten wieder eine hochschutzzöllnerische, fast
prohibitive Handelspolitik zur Herrschaft gelangt. Die Schutzzölle
betrugen im Durchschnitt 53 bis 54 pCt. vom Werthe der ein—
zuführenden Waaren, während der Durchschnittszoll in Oesterreich
auf 7 pCt., in Deutschland auf 9 pCt., in Frankreich auf 10 pCt.
und in Italien auf 19 pCt. geschätzt wurde. Die deutsche Industrie
mußte erkennen, daß dieser Tarif ihre Ausfuhr nach den Vereinigten
Staaten schwer schädigen werde. Die Handelspolitik der Ver—
einigten Staaten erregte besonders Besorgniß, weil sie vor Ver—
gewaltigung bestehender Verträge nicht zurückschreckte, was durch die
Behandlung des deutschen Zuckers auch in dem neuen Dingley—
Tarife klar erwiesen war.
Alle diese Verhältnisse veranlaßten das Direktorium, am
9. September zu einer Sitzung zusammen zu treten, um sich über
die erforderlichen Schritte zur Begründung der mehr erwähnten
Centralstelle schlüssig zu machen. Der Geschäftsführer berichtete in
dieser Sitzung über eine Unterredung, die er am 3. September mit
dem Staatssekretär des Reichsamts des Innern Grafen von Posa—
dowsky gehabt hatte. Er habe dem Staatssekretär die Noth—
wendigkeit dargelegt, nunmehr mit Begründung einer Stelle zur
Vorbereitung der künftigen Handelsverträge vorzugehen, und ihn