536 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Reichsamt des Innern statt. Der Deutsche Landwirthschaftsrath
war vertreten durch seinen Vorsitzenden, Landeshauptmann
von Roeder, ferner durch Graf Kanitz-Podangen, den Vor—
sitzenden der Brandenburgischen Landwirthschaftskammer von Arnim—
Güterberg, Kammerherrn von Frege-Veltzin und Domänenrath
Rettich-Rostock; der Deutsche Handelstag durch seinen Präsidenten
Geh. Kommerzienrath Frentzel, durch Wohrmann-Hamburg und
seinen Generalsekretär Dr. Soetbeer.
Nachdem der Staatssekretär des Innern den Zweck der
Konferenz eingehend dargelegt hatte, gelang es, eine vollständige
Uebereinstimmung dahin herbeizuführen, daß eine Centralstelle oder
ein Zollbeirath zur Vorbereitung handelspolitischer Maßnahmen
des Reiches vom Reichskanzler berufen und gebildet werden möchte,
daß die drei Vertretungskörperschaften der Landwirthschaft, des
Handels und der Industrie berechtigt sein sollten, je fünf Mitglieder
des Beirathes zu wählen, und daß der Reichskanzler sich vorbehalte,
zehn weitere Mitglieder in den Beirath zu berufen. Außerdem
wurde es für nothwendig erachtet, daß dem Beirath eine Arbeits—
stelle zur Verfügung gestellt und für ihn ein besonderes Bureau
gebildet werde.
Während die Vertreter der Landwirthschaft und der Industrie,
gestützt auf bereits gefaßte Beschlüsse ihrer betreffenden Körper—
schaften, ihre unbedingte Zustimmung zu der vorstehend näher be—
zeichneten Bildung eines Zollbeirathes aussprechen konnten, erklärte
der Präsident des Deutschen Handelstages im Namen der an—
wesenden Vertreter desselben ausdrücklich, daß sie lediglich für ihre
Person Stellung nehmen könnten, die Entscheidung aber dem Aus—
schusse des Handelstages vorbehalten bleiben müsse, da sie nicht
Gelegenheit gehabt hätten, diesen vorher zu hören. Dies geschah
in der Ausschußsitzung des Deutschen Handelstages vom 27. Sep⸗
tember. In dieser Sitzung wurde auf Antrag des Präsidiums
gegen vier Stimmen beschlossen, „daß die Centralkommission zur
Vorbereitung der Handelsverträge gebildet werden solle in Ge—
mäßheit der Vereinbarungen, welche in der am Sonnabend, dem
25. September im Reichsamt des Innern zwischen Vertretern des
Deutschen Landwirthschaftsrathes, des Centralverbandes Deutscher
Industrieller und des Deutschen Handelstages stattgehabten
Konferenz festgesetzt sind“.