Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 4 
Industrie noch Gemeingut des größeren Publikums war. Der 
Mehrzahl, selbst der Industriellen, fehlte ein eigenes Urtheil über 
die internationale Handelspolitik; sie entnahmen die Grundlage 
ihrer Anschauungen, wie leider vielfach auch noch in der Gegenwart, 
einem der öffentlichen Blätter, von denen nicht wenige englischen 
Interessen verkauft oder wenigstens theilweise englischem Gelde 
zugänglich waren.“) Hieraus ist zu erklären, daß sich die Angriffe 
auf das preußische Zollsystenm und dessen Ausdehnung über den 
größten Theil Deutschlands in eben dem Grade mehrten, wie die 
Wahrscheinlichkeit eines Erfolges der Verhandlungen stieg. Dazu 
kam, daß Bayern selbst wesentliche Punkte des preußischen Entwurfes 
entschieden bekämpfte. 
Ein gewisser Gegensatz hatte bereits bei dem ersten Bündniß 
zwischen dem preußischen und dem bayerisch-württembergischen Verein 
erhebliche Schwierigkeiten hervorgerufen. Wenn in Preußen der 
Gedanke einer größeren Zollvereinigung vielleicht niemals gänzlich 
aufgegeben worden war, so erschien dieselbe den preußischen Beamten 
doch nicht anders als in der Gestalt einer großen preußischen Zoll— 
administration, in der Preußen die alleinige unbeschränkte Direktion 
zustände. Im Süden aber hatten Bayern und Württemberg die 
Idee eines Vereins mit allseitig gleicher Berechtigung, mit unab— 
hängiger Verwaltung und gänzlicher Wahrung aller Einzelrechte, 
unbeschadet der nothwendigen Einheit und des Gesammtzweckes, 
vollkommen durchgeführt. Damals hatte sich Preußen dadurch, daß 
es sich in die bayerisch-württembergische Auffassung gefügt hatte, ein 
großes Verdienst um das Zustandekommen der Vereinigung erworben. 
Auch bei den Verhandlungen über die Bildung des größeren 
deutschen Zollvereins mußte Preußen nicht wenige seiner Vorschläge, 
die zu einer wesentlich besseren Ausgestaltung des Vereins geführt 
haben würden, einschränken oder ganz fallen lassen, um den großen, 
l allgemeinen Zweck zu erreichen. 
t Im Laufe des Jahres 1833 gelang es endlich, die verschiedenen 
Verträge mit den einzelnen Staaten zum Abschluß zu bringen. 
le Als dann auch noch die fast im letzten Augenblick von Bayern 
te erhobenen Anstände durch beiderseitiges Entgegenkommen behoben 
re waren, konnten die Vereinigungsverträge am 1. Januar 1834 in 
ye 
er ) Weber, Geschichte des deutschen Zollvereins S. 104 und 105.
	        
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