590 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
beantragen, dem deutschen Konsul auf Cuba einen Sachverständigen
beizuordnen, der geeignet sei, die Verhältnisse auf dem Gebiete der
Industrie, des Handels und der Landwirthschaft zu beurtheilen und
darüber Bericht zu erstatten.
In seinem mündlichen, in derselben Versammlung erstatteten
Bericht“) nahm der Geschäftsführer Veranlassung, sich abermals
über die erfreuliche Thätigkeit des Wirthschaftlichen Ausschusses,
besonders über das vollständige Gelingen der Produktionsstatistik
und über den Stand der Arbeiten bezüglich Aufstellung eines neuen
Tarifschemas zu äußern. Er berichtete dann über das Handels—
abkommen, das unter dem 21. November 1898 zwischen Frankreich
und Italien abgeschlossen worden war, wobei er schilderte, wie schwer der
Verkehr dieser beiden Länder unter dem ausgebrochenen Zollkriege
gelitten hätte, und wie Frankreich in der Erkenntniß, daß es den
italienischen Markt zum großen Theil verliere, sich genöthigt gesehen
habe, Italien bedeutende Zugeständnisse zu machen. Es folgten
dann Mittheilungen über den Rückgang der Ausfuhr nach den
Vereinigten Staaten infolge des neueingeführten Dingleytarifs,
wobei der Nachweis geführt wurde, daß die Textilindustrie ganz
besonders schwer zu leiden habe. Die Eisen- und Stahlindustrie
habe den Markt in den Vereinigten Staaten fast ganz verloren,
wohingegen die amerikanische Industrie, besonders die Maschinen—
industrie, auf dem Gebiete der Werkzeügmaschinen und der Fahr—
räder sehr erfolgreich auf dem deutschen Markt in Mitbewerb
getreten sei. Im Anschluß an diese thatsächlichen Mittheilungen
bemerkte der Geschäftsführer, daß man den Vereinigten Staaten
zwar zugestehen müßte, ihre zollpolitischen Verhältnisse nach eigenem
Ermessen zu regeln, daß aber eine Nation, die internationale
Handelsbeziehungen mit anderen Staaten unterhalten wolle und
müsse, doch der Gegenseitigkeit in gewissem Grade Rechnung zu
tragen habe, und daher die auswärtigen Staaten nicht in dem
Grade ungünstiger behandeln dürfte, wie es durch den Dingleytarif
geschehe. Nicht zu entschuldigen sei die Verletzung der Verträge, die
von den Vereinigten Staaten gegen Deutschland verübt worden
sei. Der Geschäftsführer gab der Hoffnung Ausdruck, daß die
von Deutschland angeknüpften diplomatischen Verhandlungen über
einen Ausgleich bezüglich dieser Verletzungen von Erfolg begleitet
sein möchten, denn einer gütlichen Verständigung sei der Vorzug
— Ebenda S. 42.