Full text: Erster Band (1. Band)

590 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
beantragen, dem deutschen Konsul auf Cuba einen Sachverständigen 
beizuordnen, der geeignet sei, die Verhältnisse auf dem Gebiete der 
Industrie, des Handels und der Landwirthschaft zu beurtheilen und 
darüber Bericht zu erstatten. 
In seinem mündlichen, in derselben Versammlung erstatteten 
Bericht“) nahm der Geschäftsführer Veranlassung, sich abermals 
über die erfreuliche Thätigkeit des Wirthschaftlichen Ausschusses, 
besonders über das vollständige Gelingen der Produktionsstatistik 
und über den Stand der Arbeiten bezüglich Aufstellung eines neuen 
Tarifschemas zu äußern. Er berichtete dann über das Handels— 
abkommen, das unter dem 21. November 1898 zwischen Frankreich 
und Italien abgeschlossen worden war, wobei er schilderte, wie schwer der 
Verkehr dieser beiden Länder unter dem ausgebrochenen Zollkriege 
gelitten hätte, und wie Frankreich in der Erkenntniß, daß es den 
italienischen Markt zum großen Theil verliere, sich genöthigt gesehen 
habe, Italien bedeutende Zugeständnisse zu machen. Es folgten 
dann Mittheilungen über den Rückgang der Ausfuhr nach den 
Vereinigten Staaten infolge des neueingeführten Dingleytarifs, 
wobei der Nachweis geführt wurde, daß die Textilindustrie ganz 
besonders schwer zu leiden habe. Die Eisen- und Stahlindustrie 
habe den Markt in den Vereinigten Staaten fast ganz verloren, 
wohingegen die amerikanische Industrie, besonders die Maschinen— 
industrie, auf dem Gebiete der Werkzeügmaschinen und der Fahr— 
räder sehr erfolgreich auf dem deutschen Markt in Mitbewerb 
getreten sei. Im Anschluß an diese thatsächlichen Mittheilungen 
bemerkte der Geschäftsführer, daß man den Vereinigten Staaten 
zwar zugestehen müßte, ihre zollpolitischen Verhältnisse nach eigenem 
Ermessen zu regeln, daß aber eine Nation, die internationale 
Handelsbeziehungen mit anderen Staaten unterhalten wolle und 
müsse, doch der Gegenseitigkeit in gewissem Grade Rechnung zu 
tragen habe, und daher die auswärtigen Staaten nicht in dem 
Grade ungünstiger behandeln dürfte, wie es durch den Dingleytarif 
geschehe. Nicht zu entschuldigen sei die Verletzung der Verträge, die 
von den Vereinigten Staaten gegen Deutschland verübt worden 
sei. Der Geschäftsführer gab der Hoffnung Ausdruck, daß die 
von Deutschland angeknüpften diplomatischen Verhandlungen über 
einen Ausgleich bezüglich dieser Verletzungen von Erfolg begleitet 
sein möchten, denn einer gütlichen Verständigung sei der Vorzug 
— Ebenda S. 42.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.