2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels-u. Zollpolitik. 569
Abschluß von Handelsverträgen herausgestellt hätte und die
Industrie hätte sich für den Doppeltarif ausgesprochen gehabt, so
würden die Anhänger des einfachen Tarifes haben sagen können, die
Industrie habe es nicht anders gewollt und trage somit an dem
Scheitern der Handelsverträge die Schuld. Ebenso hätte die andere
Seite die Industrie verantwortlich machen und ihr ein Verschulden
beimessen können, wenn sie sich für den einfachen Tarif ausge—
sprochen hätte und sich dieses Werkzeug als unbrauchbar für den
Abschluß von Handelsverträgen erwiesen hätte.
Nach der Veröffentlichung der Denkschrift wurde in der
gegnerischen Presse behauptet, daß der Geschäftsführer sich für den
Doppeltarif erklärt habe. Eine solche Stellung hatte der Geschäfts—
führer weder in der Denkschrift noch später irgendwie eingenommen.
In der Denlschrift hatte er sich ernstlich bemüht, die strengste Ob—
jektivität zu wahren und seine persönlichen Ansichten bezüglich der
Frage in keiner Weise hervortreten zu lassen.
In Bezug auf die große handelspolitische Frage faßte das
Direktorium den folgenden Beschluß: „Das Direktorium des Central—
verbandes Deutscher Industrieller erachtet den Abschluß von Handels⸗
verträgen auf eine thunlichst lange Zeit im Interesse des deutschen
Wirthschaftslebens für unbedingt nothwendig, ebenso, daß dabei
den Gewerben jeder Art der nach Maßgabe ihres Bedürfnisses und
der Interessen des Gemeinwohls zu bemessende Schutz erhalten
bleibe bezw. gewährt werde.“
Das Direktorium beschloß endlich, den Mitgliedern in einem
Rundschreiben alle Schritte und Maßnahmen darzulegen, die in
den großen handelspolitischen Angelegenheiten vom Centralverbande
im Hinblick auf die Bildung einer Centralstelle zur Vorbereitung
der Handelsverträge bezw. des Wirthschaftlichen Ausschusses bis zur
Sitzung des Direktoriums vom 19. September 1900 unternommen
waren. Dieses Rundschreiben wurde unter dem 6. Oktober 1900
versendet und schloß mit folgenden Worten:
„Wenn wir Eingangs von einem vorläufigen Abschluß der
Thätigkeit des Centralverbandes gesprochen haben, so meinen
wir, daß in der vorliegenden Sache der Centralverband, wenn
nicht besondere Zwischenfälle eintreten, erst wieder Veranlassung
und Gelegenheit zum Eingreifen haben wird, sobald Kenntniß
bezüglich der Vorlage zu erlangen sein sollte, die von dem Reichs—
amt des Innern bezw. dem Reichsschatzamt dem Bundesrath hin—