Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 17—
dieses Vertrages ließ die Auslegung zu, daß keinem der vertrag—
schließenden Theile eine Erhöhung der z. Z. des Vertragschlusses
geltenden Zölle zustehe. Damit war Frankfurt behindert, sich dem
Zollverein anzuschließen, auch als es selbst die Unhaltbarkeit der bis—
herigen Stellung erkannte. Nach langen und schwierigen Ver—
handlungen gelang die Lösung des Vertrages, und am 2. Januar 1836
konnte der Vertrag bezüglich des Anschlusses von Frankfurt an
n den Zollverein unterzeichnet werden. Kurze Zeit darauf vollzog
sich auch der Anschluß des Herzogthums Nassau, und damit hatte
u der Zollverein eine vollständige territoriale Abrundung erhalten.
h Für die Ordnung der inneren Zollvereins-Angelegenheiten
war durch die gegenseitigen Verträge das Institut der General—
m Konferenzen geschaffen, das aus den Bevollmächtigten sämmtlicher
selbständigen Vereinsmitglieder bestehen und jährlich einmal zu—
sammentreten sollte. Zuständig sollte die General-Konferenz sein
für die Feststellung der Abrechnung über die Vereins-Einnahmen,
für die maßgebende Auslegung aller Vereinsgesetze und Regulative,
m für die Feststellung des Tarifs, für die Vereinbarung neuer Ein—
en richtungen und Anordnungen, wie überhaupt für die Ueberwachung
he des Vollzuges und die Fortbildung der gemeinsamen Einrichtungen
he des Vereins.
n Der Zollverein hatte den Grundsatz der vollständigen Gleich—
berechtigung aller seiner Mitglieder bei seiner Organisation an die
sl⸗ Spitze gestellt, und hieraus wurde gefolgert, daß nicht Stimmen—
mehrheit entscheiden, sondern daß ein Beschluß nur durch Ueber—
einstimmung aller Betheiligten herbeigeführt werden könne. Diese
n unglückselige Auslegung gewährte jedem, auch dem unbedeutendsten
Mitgliede, die Möglichkeit, in der Verfolgung vermeintlicher
n Sonderinteressen jeden Beschluß unmöglich zu machen, jede
nicht genehme Maßregel zu hintertreiben, auch wenn die von
besserer Einsicht geleiteten größeren Staaten oder selbst die über—
er große Mehrheit der gesammten Mitglieder sie befürwortete und deren
n Durchführung im allgemeinen Interesse für nothwendig erachtete.
ug Diese Einrichtung hat in der Folge zu sehr großen Zwistigkeiten
n uud Mißständen geführt, durch sie war es besonders möglich
gewesen, politischen Einflüssen in weitem Umfange Ein—
ie gang in den Zollverein zu verschaffen.
6 Bereits die erste Periode zeigte die aus diesem Verhältniß
5 hervorgehenden Schwierigkeiten; denn einzelne Fragen, wie z. B.