Full text: Erster Band (1. Band)

580 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Zurückziehung dieser Verordnung beantragt und den Centralverband 
gebeten, ihr Gesuch um die Wiederherstellung der bisherigen Art 
der Verzollung seinerseits zu unterstützen. Die im Handelskammer— 
bezirk Plauen befindlichen Stickereien beziehen namentlich irische 
Taschentücher, die bereits mit einfachen Hohlsäumen versehen sind, 
und veredeln sie durch Anbringung von Monogrammen und anderen 
Stickereien. Das Direktorium konnte zu dieser Angelegenheit nicht 
sofort Stellung nehmen, da durch dieselbe möglicherweise die Inter— 
essen der Fabrikanten derartiger Taschentücher in Deutschland hätten 
geschädigt werden können. Es sah sich daher veranlaßt, sehr eingehende 
Erhebungen anzustellen, die im Jahre 1901 nicht zu Ende geführt 
werden konnten und dazu führten, den Antrag nicht zu unterstützen. 
Die Fertigstellung der das Zolltarifgesetz und den Zolltarif 
betreffenden Vorlage für den Bundesrath seitens der betreffenden 
Reichsbehörde hatte sich sehr verzögert. Die von mehreren Seiten 
gehegte Hoffnung, daß diese Vorlage noch in der Sitzungsperiode 
1900 und 1901 dem Reichstage zugehen werde, war lange aufgegeben 
worden. Endlich im Juli verlautete, daß die Vorlage dem Bundes— 
rath zugegangen sei. Ueber ihren Inhalt war das tiefste Geheimniß 
bewahrt worden. Durch einen Vertrauensbruch wurde jedoch der 
hauptsächlichste Inhalt der Vorlage bekannt, worauf sich der Reichs— 
kanzler veranlaßt sah, die Vorlage am 26. Juli 1901 unter der 
Ueberschrift „Entwurf eines Zolltarifgesetzes nebst Zolltarif für das 
Deutsche Reich“ im „Reichsanzeiger“ zu veröffentlichen, wohl um der 
Legendenbildung den Boden zu entziehen, die sich in Anknüpfung 
an die unverbürgten Mittheilungen über die Vorlage zu vollziehen 
begann. Die veröffentlichte Vorlage war aber in manchen Be— 
ziehungen noch nicht endgiltig fertiggestellt gewesen. Eine Mit— 
theilung in der Presse, daß im Preußischen Staatsministerium eine 
Abstimmung über den Tarif noch nicht stattgefunden habe, wurde 
von der Regierung nicht berichtigt. Zur Zeit der Veröffentlichung 
und auch später noch waren in den größeren Bundesstaaten, so 
auch im Preußischen Handelsministerium, Vernehmungen von Sach— 
verständigen über einzelne Tarifpositionen im Gange. Diese Vor— 
gänge ließen erkennen, daß es sich um eine unfertige Sache handelte. 
Der veröffentlichten Vorlage hatte daher wohl nur, um dem ge— 
wöhnlichen Geschäftsgange zu entsprechen, die vorerwähnte Be— 
zeichnung gegeben werden müssen.
	        
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