Full text: Erster Band (1. Band)

582 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Das Direktorium beschloß zunächst, die Mitglieder dringend 
aufzufordern, ihre Wünsche und Anträge in Bezug auf den neuen 
Zolltarif, mit Rücksicht auf die in den Bundesstaaten noch statt— 
findenden Vernehmungen, so schleunig als möglich bei der 
Geschäftsführung einzureichen. Das geschah seitens der meisten 
Mitglieder, und, was bis zum 12. September eingegangen war, 
wurde systematisch zusammengestellt und mit der Begründung 
versehen, gedruckt am 14. September an alle Bundesregierungen 
und an die betreffenden Reichsämter versendet. 
Außer Erledigung dieser mehr formellen Frage hatte das 
Direktorium noch eine andere ungemein ernste und schwerwiegende 
Aufgabe zu erfüllen. Durch das Zolltarifgesetz war eine neue 
Frage geschaffen worden, eine veränderte Lage eingetreten, zu der 
das Direktorium Stellung zu nehmen hatte. Der neue Tarif war 
nicht als Doppeltarif mit Maximal- und Minimalsätzen, sondern 
als Einheitstarif ganz in der Gestalt des bestehenden autonomen 
Tarifes erschienen. Im Zolltarifgessetz aber, und zwar im 81 
Absatz 2, war eine Bestimmung enthalten, lautend: „Für die 
nachgenannten Getreidearten sollen die Zollsätze des Tarifs durch 
vertragsmäßige Abmachungen nicht unter die beigefügten Sätze 
ermäßigt werden: 
Tarifstelle 1 Roggen 5, Mart fur 1 Doppelzentner, 
2. Weigen und Spelß 91 — 
Gersie 1 
Svaferrr s1 7 
Ueber die Frage, wie das Direktorium und der Central— 
verband sich zu dieser Bestimmung des Zolltarifgesetzes stellen solle, 
machten sich damals im Direktorium verschiedene Ansichten be— 
merkbar. Von einer Seite wurde die Meinung vertreten, daß 
etwas ganz Neues geschaffen sei: der Doppeltarif sei aufgegeben 
und an dessen Stelle sei ein partieller Maximal- und Minimal— 
tarif gesetzt worden. Dieser Sachlage gegenüber müsse auch die 
Stellung des Direktoriums eine andere sein. Nachdem die Re— 
gierung ihre Entscheidung für die Aufstellung eines theilweisen 
Doppeltarifes, und zwar für die wichtigste Position des Tarifes, 
getroffen habe, sei das Direktorium unzweifelhaft vor die Noth⸗ 
wendigkeit gestellt, seine am 19. September 1900 der Frage des 
einfachen oder Doppeltarifes gegenüber eingenommene neutrale 
Haltung aufzugeben und in die Prüfung des vorliegenden neuen
	        
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