594 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
„Die Versammlung der Delegirten des Centralverbandes Deut—
scher Industrieller ist durchaus damit einverstanden, wenn unter
die in dem Entwurf vorgesehenen Mindestzölle für die vier wichtigsten
Getreidearten bei dem Abschluß von Handelsverträgen nicht herunter—
gegangen wird.
„Dieselbe wendet sich aber gegen die gesetzliche Festlegung von
Mindestzollsätzen allein für Getreide.
„Die Versammlung hält es im Interesse des deutschen Wirth⸗—
schaftslebens für ihre Pflicht, die Nothwendigkeit des Abschlusses
langfristiger Handelsverträge wiederholt und nachdrücklich zu betonen,
wie sie es oben andererseits gleichfalls von neuem anerkennt, daß
die schwierige Lage der deutschen Landwirthschaft eine ausreichende
Erhöhung der Getreidezölle erfordert.
„Ebenso schließt sich die Versammlung der im Beschlusse des
Direktoriums vom 19. September vorigen Jahres zum Ausdruck
gebrachten Ansicht dahin an, daß es Sache der Exekutive des Reiches
ist, Mittel zur Erreichung dieser Ziele zu finden, namentlich auch
darüber zu entscheiden, ob als Grundlage für die künftigen zoll—
politischen Verhandlungen mit dem Auslande ein autonomer Tarif
oder ein Maximal- und Minimaltarif aufzustellen sei.
„Dagegen erhebt der Centralverband gegen die Wahl ungleicher
Mittel Einspruch und verwahrt die deutschen Industriellen gegen
eine Benachtheiligung ihrer Erzeugnisse gegenüber den Erzeugnissen
der Landwirthschaft, wie solche in dem angezogenen Absatz 2? des 81
des Entwurfs in Aussicht genommen ist.
„Wenn daher der Bundesrath ebenfalls einen Minimaltarif
für Getreide als nothwendig erachten sollte, so müßte diesseits eine
gleiche Festlegung für die Erzeugnisse der Industrie verlangt
werden.
„Die Versammlung der Delegirten ist endlich der Meinung,
daß die Erreichung der vorstehend betonten Ziele außer von der
Wahl der richtigen Mittel von der rechten und festen Handhabung
derselben abhängen wird.“
In die Begründung dieses Antrages eintretend, bemerkte der
Korreferent zunächst, daß er mit den beiden letzten, die 996 und 12
des Zolltarifgesetzes betreffenden Absätze des Beschlußantrages des
Referenten einverstanden sei. Nur auf den Absatz2? des 81 des
Zolltarifgesetzes und auf den bezüglichen Beschluß des Direktoriums
bom 9. August d. J. beziehe sich sein Vorschlag.