Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 19
durch den Zollverein geschaffene Verkehrserleichterung und der Schutz
gegen den Wettbewerb des Auslandes nicht so unmittelbar wie dem
Handel und der Industrie zugute kamen. Im Vergleich zu den
fast unerträglich gewordenen früheren Zuständen war eine so un—
verkennbare allgemeine Besserung eingetreten, daß die übergroße
Mehrheit des Volkes, in hohem Maße von den geschaffenen Ver—
hältnissen befriedigt, die Fortdauer und Erweiterung des Zollvereins
lebhaft wünschte.
Diese günstigen wirthschaftlichen Folgen führten, in nahe—
liegender Ideenverbindung, die einsichtigeren Kreise der Nation zu
der Erkenntniß, daß diese neue Institution im Bunde wohl berufen
sein könnte, überhaupt bestimmend die Geschicke Deutschlands zu
beeinflussen. Der Zollverein hatte praktisch und wirkungsvoll in
das Leben eingegriffen und hatte seine Lebensfähigkeit erprobt.
Was lag näher, als Vergleiche zwischen ihm und dem Bundestag
zu ziehen, der nicht verstanden hatte, sich während des zwanzig—
jährigen Bestehens irgend eine nationale Bedeutung zu verschaffen?
Diese hatte der Zollverein in wenigen Jahren erlangt; auf ihn
richteten sich daher auch die Blicke, an ihn klammerten sich die Hoff—
3 nungen der Kreise, die, zwar hart verfolgt von den nur auf
ihre Souveränität bedachten Regierungen, dennoch von 1812 ab
den nationalen Gedanken festgehalten und gepflegt hatten. Auch
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n die Regierungen konnten sich der Wahrnehmung nicht verschließen,
daß der Zollverein mehr und mehr auch eine politische Bedeutung
5 erlangte, die bestimmt sein konnte, später maßgebend in die Ge—
schicke der deutschen Staaten einzugreifen.
. Die Verlängerung der Dauer des Zollvereins stieß jedoch auf
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erhebliche Schwierigkeiten. Preußen hatte. mit seinem Gesetz vom
26. Mai 1818 von allen deutschen Staaten zuerst und allein ein
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n geordnetes Zollwesen eingeführt, das, abgesehen von den allgemein
günstigen wirthschaftlichen Folgen, der Staatskasse erhebliche Ein—
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nahmen zuführte. Bayern war dem preußischen Beispiele sehr bald
gefolgt, sein Tarif aber, der für die bayerisch-württembergische Ver—
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einigung maßgebend wurde, war wesentlich niedriger als der
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preußische. Die anderen, namentlich die kleineren Staaten, hatten
vor der Begründung des Zollvereins aus ihren Zöllen nur sehr
geringe oder keine Einnahmen gehabt, oder es waren die Zölle mit
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* den Verbrauchsabgaben in einer Weise vermischt gewesen, daß ihr
eigentlicher Ertrag nicht festzustellen war. Allen diesen Staaten