Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 595 
Um jedem Mißverständniß vorzubeugen, müsse er voraus— 
schicken, daß er persönlich stets ein überzeugter Anhänger des Doppel⸗ 
tarifes gewesen sei, und daß er auch heute noch auf dem Standpunkt 
stehe, daß auf der Basis eines Maximal- und Minimaltarifes die 
günstigsten Handelsverträge für Deutschland geschlossen werden 
könnten. Diese Frage werde er aber heute aus praktischen Gründen 
bei Seite stellen. Ebenso habe er sich aus praktischen Gründen 
auf den Boden der bisherigen Beschlüsse des Centralverbandes 
gestellt, und auf diesem Boden stehe seines Erachtens auch der 
Beschluß des Direktoriums vom 9. August. Dieser bringe zum 
Ausdruck, erstens, daß das Direktorium einverstanden sei, wenn 
unter die im Entwurf vorgesehenen Zölle für Getreide bei dem 
Abschluß von Handelsverträgen nicht heruntergegangen werde, und 
zweitens, daß die Industrie sich gegen die gesetzliche Feststellung 
von Minimalzöllen nur für Getreide erklären müsse. 
Bezüglich des ersten Theiles des Beschlusses herrsche zwischen 
ihm und dem Referenten volle Uebereinstimmung. Den zweiten 
Theil des Direktorial-Beschlusses, daß die Industrie sich jedoch gegen 
die gesetzliche Festlegung von Minimalzöllen nur für Getreide 
erklären müsse, fände er in dem Vorschlage des Referenten nicht 
in der Form wieder, wie er in Baden beschlossen worden sei, und hier 
liege die Differenz zwischen den beiden eingebrachten Anträgen. 
Mit dem ersten Beschluß habe das Direktorium durchaus 
nicht die Höhe der Zollsätze festlegen wollen, sondern absichtlich 
gesagt, daß es damit einverstanden sei, daß bei dem Abschluß von 
Verträgen unter diese Zollsätze nicht heruntergegangen werde. Ob 
das Direktorium auch damit einverstanden sein würde, wenn über 
diese Zollsätze als Mindestsätze hinausgegangen würde, sei im 
Direktorium nicht zur Entscheidung gekommen, weil zu einer solchen 
Entscheidung bislang eine nothwendige Veranlassung nicht vor— 
gelegen habe. Also die weitere Frage, ob noch höhere Vertrags— 
zölle den Abschluß von Handelsverträgen nach Ansicht des 
Direktoriums nicht verhindern möchten, sei im Direktorium noch 
offen geblieben. 
Das Direktorium habe sich aber gegen die gesetzliche Festlegung 
von Minimalsätzen nur für Getreide erklärt. Bei der Erörterung 
dieses Beschlusses sei in dem Direktorium ausdrücklich hervor— 
gehoben worden, daß der Centralverband auch jetzt keine Ver— 
anlassung nehmen solle, für oder gegen den Doppeltarif oder
	        
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