2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 595
Um jedem Mißverständniß vorzubeugen, müsse er voraus—
schicken, daß er persönlich stets ein überzeugter Anhänger des Doppel⸗
tarifes gewesen sei, und daß er auch heute noch auf dem Standpunkt
stehe, daß auf der Basis eines Maximal- und Minimaltarifes die
günstigsten Handelsverträge für Deutschland geschlossen werden
könnten. Diese Frage werde er aber heute aus praktischen Gründen
bei Seite stellen. Ebenso habe er sich aus praktischen Gründen
auf den Boden der bisherigen Beschlüsse des Centralverbandes
gestellt, und auf diesem Boden stehe seines Erachtens auch der
Beschluß des Direktoriums vom 9. August. Dieser bringe zum
Ausdruck, erstens, daß das Direktorium einverstanden sei, wenn
unter die im Entwurf vorgesehenen Zölle für Getreide bei dem
Abschluß von Handelsverträgen nicht heruntergegangen werde, und
zweitens, daß die Industrie sich gegen die gesetzliche Feststellung
von Minimalzöllen nur für Getreide erklären müsse.
Bezüglich des ersten Theiles des Beschlusses herrsche zwischen
ihm und dem Referenten volle Uebereinstimmung. Den zweiten
Theil des Direktorial-Beschlusses, daß die Industrie sich jedoch gegen
die gesetzliche Festlegung von Minimalzöllen nur für Getreide
erklären müsse, fände er in dem Vorschlage des Referenten nicht
in der Form wieder, wie er in Baden beschlossen worden sei, und hier
liege die Differenz zwischen den beiden eingebrachten Anträgen.
Mit dem ersten Beschluß habe das Direktorium durchaus
nicht die Höhe der Zollsätze festlegen wollen, sondern absichtlich
gesagt, daß es damit einverstanden sei, daß bei dem Abschluß von
Verträgen unter diese Zollsätze nicht heruntergegangen werde. Ob
das Direktorium auch damit einverstanden sein würde, wenn über
diese Zollsätze als Mindestsätze hinausgegangen würde, sei im
Direktorium nicht zur Entscheidung gekommen, weil zu einer solchen
Entscheidung bislang eine nothwendige Veranlassung nicht vor—
gelegen habe. Also die weitere Frage, ob noch höhere Vertrags—
zölle den Abschluß von Handelsverträgen nach Ansicht des
Direktoriums nicht verhindern möchten, sei im Direktorium noch
offen geblieben.
Das Direktorium habe sich aber gegen die gesetzliche Festlegung
von Minimalsätzen nur für Getreide erklärt. Bei der Erörterung
dieses Beschlusses sei in dem Direktorium ausdrücklich hervor—
gehoben worden, daß der Centralverband auch jetzt keine Ver—
anlassung nehmen solle, für oder gegen den Doppeltarif oder