596 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
den autonomen Tarif Stellung zu ergreifen, sondern, wie der Wort—
laut dort heiße, „allein gegen einen partiellen Doppeltarif.“ Bis—
her habe der Centralverband die Ansicht vertreten, daß es Sache
der Exekutive des Reiches sei, die Frage zu entscheiden, ob als
Grundlage für die späteren Handelsverträge ein Doppeltarif oder
ein Einheitstarif aufzustellen sei. Diesem Standpunkt habe die
Delegirtenversammlung vom 5. Februar zugestimmt. Diesen Stand—
punkt habe auch das Direktorium vertreten, er sei aber von dem
Referenten in seiner vorgelegten Resolution verlassen worden, denn
in dieser Resolution befänden sich die Worte: „daß die Versammlung
mit aller Entschiedenheit sich dagegen aussprechen solle, daß Mindest—
sätze als unabänderlich durch das Zolltarifgesetz festgestellt werden.“
Hier sei nicht mehr von partiellen Mindestsätzen die Rede, sondern
überhaupt von Mindestsätzen. Es sei also eine Erklärung gegen
Mindestsätze überhaupt, mithin eine Erklärung gegen das System
des Doppeltarifes. Dies sei eine Abweichnng von dem bisherigen
Standpunkte des Centralverbandes, und deswegen vermöge er
selbst nicht dieser Resolution zuzustimmen. Gegenwärtig habe
der Centralverband viel weniger Grund, die Frage des Tarifes
seinerseits zu entscheiden, da die Regierung in dem vorgelegten
Entwurf den Doppeltarif selbst zum allergrößten Theile verlassen
und ihn nur für die hauptsächlichsten Getreidearten beibehalten
habe. Im Sinne des bisher im Centralverbande vertretenen
Standpunktes müsse er es auch heute vermeiden, sich irgend für
den einen oder den anderen Tarif zu entscheiden. Der Widerstreit
der Ansichten über diesen Punkt sei auch gegenwärtig noch derselbe;
ihm müsse daher auch heute Rechnung getragen werden. Deswegen
müsse der Centralverband auch heute bei der Ansicht verbleiben,
daß die Entscheidung Sache der Exekutive sei. Aus diesen Gründen
finde sich in seiner Resolution die Erklärung gegen den Doppeltarif
nicht. An deren Stelle habe er zum Ausdruck gebracht: erstens den
abermaligen Hinweis auf den Abschluß langfristiger Handelsverträge,
zweitens die wiederholte Anerkennung der Nothwendigkeit der
Erhöhung der Getreidezölle und drittens, daß der Centralverband
dabei verbleiben müsse, die Wahl der Mittel der Exekutive
anheimzugeben.
Mit aller Entschiedenheit aber müsse der Centralverband
protestiren gegen die Wahl ungleicher Mittel. Er müsse sich
ernstlich dagegen verwahren, daß die Erzeugnisse der deutschen