Full text: Erster Band (1. Band)

604 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller— 
energischen und nicht sehr glimpflichen Kritik, die der Vorsitzende 
an seinem Antrage geübt habe, zu sagen. Der Vorsitzende habe 
gesagt, der Antrag verlange etwas Unmögliches und sei unpraktisch. 
Er habe dann die Kritik wie folgt begründet. Der Antrag des 
Korreferenten verlange etwas Unmögliches, da er nichts weiter thue, 
als an die Regierung die Aufforderung zu richten, einen Doppel— 
tarif überhaupt zu machen. Wenn das richtig sei, dann würde 
auch er dem Vorsitzenden nach Lage der Sache zustimmen können. 
Er glaube jedoch, daß der Vorsitzende seinen Antrag nicht weit 
genug interpretirt habe. Denn mit derselben Berechtigung, mit 
welcher der Vorsitzende die von ihm beliebten Konsequenzen bezüglich 
des Doppeltarifes ziehe, mit gleicher Berechtigung könne aus seinem 
Antrage das Gleiche auch für den anderen, den autonomen Tarif, 
gefolgert werden. In seinem Antrage stehe nichts weiter als: 
„Wenn die Regierung einen Doppeltarif machen wolle, dann müsse 
sie ihn auch für die Industrie machen“ Daraus könne man 
ebensowenig und ebensogut folgern, daß ein Doppeltarif für alles 
gemacht werden solle, wie daß ein autonomer Tarif aufzustellen sei; 
das letztere namentlich, wenn ein Doppeltarif nicht gewünscht werde. 
In seinem Antrage liege weder, wie der Vorsitzende meine, die 
Aufforderung an die Regierung, einen Doppeltarif überhaupt auf— 
zustellen, noch auch der Wunsch nach einem autonomen Tarif. Es 
werde vielmehr in seinem Antrage die Wahl des Tarifes nach wie 
vor der Exekutive der Regierung überlassen. Eine Aufforderung 
liege in seiner Resolution nur darin, daß, wenn Mindestsätze für 
die Landwirthschaft beibehalten werden sollten, solche auch für die 
Erzeugnisse der Industrie gewährt werden müßten. Es sei daher 
nichts Unmögliches, was er von der Regierung verlange, sondern 
etwas, was nicht allein möglich, sondern leicht erreichbar sei. Was 
die Behauptung betreffe, sein Antrag sei unpraktisch, so habe der 
Vorsitzende dies mit der Ausführung begründet, die Mindestsätze 
wirkten prohibitiv auf den Abschluß von Handelsverträgen, und es 
würden durch seinen Antrag zu den prohibitiv wirkenden land— 
wirthschaftlichen Zöllen noch diejenigen Zölle für die Industrie 
kommen. Das könne doch unpraktisch nur von dem Standpunkt 
des Vorsitzenden, aber nicht von dem seinigen sein. Er sei eben 
anderer Ansicht als der Vorsitzende, er sei der Ansicht, daß solche 
Mindestsätze nicht prohibitiv wirkten. Von diesem Standpunkte aus 
sei sein Antrag durchaus nicht unpraktisch, sondern recht sehr
	        
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