604 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller—
energischen und nicht sehr glimpflichen Kritik, die der Vorsitzende
an seinem Antrage geübt habe, zu sagen. Der Vorsitzende habe
gesagt, der Antrag verlange etwas Unmögliches und sei unpraktisch.
Er habe dann die Kritik wie folgt begründet. Der Antrag des
Korreferenten verlange etwas Unmögliches, da er nichts weiter thue,
als an die Regierung die Aufforderung zu richten, einen Doppel—
tarif überhaupt zu machen. Wenn das richtig sei, dann würde
auch er dem Vorsitzenden nach Lage der Sache zustimmen können.
Er glaube jedoch, daß der Vorsitzende seinen Antrag nicht weit
genug interpretirt habe. Denn mit derselben Berechtigung, mit
welcher der Vorsitzende die von ihm beliebten Konsequenzen bezüglich
des Doppeltarifes ziehe, mit gleicher Berechtigung könne aus seinem
Antrage das Gleiche auch für den anderen, den autonomen Tarif,
gefolgert werden. In seinem Antrage stehe nichts weiter als:
„Wenn die Regierung einen Doppeltarif machen wolle, dann müsse
sie ihn auch für die Industrie machen“ Daraus könne man
ebensowenig und ebensogut folgern, daß ein Doppeltarif für alles
gemacht werden solle, wie daß ein autonomer Tarif aufzustellen sei;
das letztere namentlich, wenn ein Doppeltarif nicht gewünscht werde.
In seinem Antrage liege weder, wie der Vorsitzende meine, die
Aufforderung an die Regierung, einen Doppeltarif überhaupt auf—
zustellen, noch auch der Wunsch nach einem autonomen Tarif. Es
werde vielmehr in seinem Antrage die Wahl des Tarifes nach wie
vor der Exekutive der Regierung überlassen. Eine Aufforderung
liege in seiner Resolution nur darin, daß, wenn Mindestsätze für
die Landwirthschaft beibehalten werden sollten, solche auch für die
Erzeugnisse der Industrie gewährt werden müßten. Es sei daher
nichts Unmögliches, was er von der Regierung verlange, sondern
etwas, was nicht allein möglich, sondern leicht erreichbar sei. Was
die Behauptung betreffe, sein Antrag sei unpraktisch, so habe der
Vorsitzende dies mit der Ausführung begründet, die Mindestsätze
wirkten prohibitiv auf den Abschluß von Handelsverträgen, und es
würden durch seinen Antrag zu den prohibitiv wirkenden land—
wirthschaftlichen Zöllen noch diejenigen Zölle für die Industrie
kommen. Das könne doch unpraktisch nur von dem Standpunkt
des Vorsitzenden, aber nicht von dem seinigen sein. Er sei eben
anderer Ansicht als der Vorsitzende, er sei der Ansicht, daß solche
Mindestsätze nicht prohibitiv wirkten. Von diesem Standpunkte aus
sei sein Antrag durchaus nicht unpraktisch, sondern recht sehr