Full text: Erster Band (1. Band)

2. Ablschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 609 
Staaten eine gewisse Strömung gegen das der Prohibition 
sehr nahestehende hochschutzzöllnerische System bemerkbar mache. 
Diese Strömung gehe anscheinend hervor aus dem zunehmenden 
Exportbedürfniß der durch die hohen Schutzzölle und die natürlichen 
großen Hilfsquellen des Landes begünstigten und sehr schnell zu 
einer gewissen Ausdehnung gelangten Industrie. Ferner sei diese 
Strömung wohl mit erzeugt durch die Entwicklung der sogenannten 
Trusts und drittens durch die in neuester Zeit entstandenen handels— 
politischen Verwickelungen mit Rußland, die den Charakter eines 
Zollkrieges anzunehmen schienen. Die Versammlung der hochschutz-— 
zöllnerischen National Association of Manufacturers in Detroit 
habe eine Resolution gefaßt, in der ausgesprochen worden sei, daß 
Schutzzölle nur denjenigen Industrien und Gewerben gewährt werden 
sollten, die ihrer ganz entschieden bedürften, und daß durch Schutz⸗ 
zölle keineswegs die monopolistischen Ausschreitungen der Trusts 
begünstigt werden sollten. Diese Trusts, so führte der Geschäfts— 
führer aus, seien in keiner Weise zu vergleichen mit den in Deutsch⸗ 
land bestehenden industriellen Vereinigungen, Konventionen und 
Syndikaten, denn die Trusts in Amerika seien großkapitalistische 
Spekulationen, die sich darin äußerten, daß sie die verschiedenen 
bis dahin selbständigen Betriebe einer Branche so weit als thunlich 
aufkauften, in einer Hand vereinigten, oder, wie der amerikanische 
Ausdruck dafür laute, unter Kontrole nähmen, und daher in der 
Lage seien, die Preise auf dem inländischen Markt ganz nach 
Belieben in die Höhe zu schrauben und den Ueberschuß der 
Erzeugung zu Schleuderpreisen in das Ausland zu werfen. Ein 
Beispiel dieser amerikanischen Trusts sei der sogenannte Stahltrust, 
der mit einem Kapital von über 5 Milliarden Mark gebildet 
worden sei. Die deutschen Syndikate seien Vereinigungen voll— 
ständig selbständiger Unternehmungen, die zunächst die Regelung 
der Produktion, die Regelung des Absatzes und durch diese beiden 
Mittel auch die Verhinderung zu großer Preisschwankungen im 
Auge hätten. 
Am 19. November 1901 war der Entwurf eines Zolltarif⸗ 
gesetzes mit Zolltarif für das Deutsche Reich als Vorlage des 
Bundesrathes bei dem Reichstage eingebracht worden. Von dem 
Organ des Centralverbandes, der „Deutschen Industrie-Zeitung,“ wurde 
sofort eine neue, die vom Bundesrath vorgenommenen Aenderungen 
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