52 Der Centralverband 1876 — 1901.
und Württemberg angeknüpft, um eine Verständigung hinsichtlich
des Verhaltens bei den bevorstehenden Erörterungen über die
Erneuerung des Zollvereins und den preußisch⸗ hannoverschen
Vertrag herbeizuführen. Hierbei erklärte Oesterreich, daß es den
Fortbestand des Zollvereins im beiderseitigen Interesse wünsche und
daß die Mittelstaaten sich die Lage vergegenwärtigen müßten, in
die sie gerathen würden, wenn Preußen die unveränderte Annahme
des Vertrages mit Hannover zur Bedingung für die Erneuerung
des Zollvereins machen oder diese überhaupt an Bedingungen
knüpfen wollte, durch welche die Interessen und die Selbstständigkeit
der Vereinsstaaten wesentlich gefährdet würden. Um gegen solche
Bestrebungen Preußens mit Sicherheit und Nachdruck auftreten zu
können, sei nicht nur eine Verständigung unter sich, sondern, des
nöthigen Rückhaltes wegen, auch mit Oesterreich erforderlich.
Oesterreich rechne hierbei aber auch auf die Erlangung der nöthigen
Garantien für das Zustandekommen der österreichisch-deutschen
Handelseinigung; diese würde durch den Zutritt Hannovers auf
eine lange Reihe von Jahren in Frage gestellt werden.
Oesterreich machte schließlich den Vorschlag, daß seitens der
Mittelstaaten und der sich ihnen anschließenden kleinen Staaten
der Abschluß eines Handelsvertrages mit Oesterreich ebenso zur
Vorbedingung für die Erneuerung des Zollvereins gemacht werden
sollte, wie es Preußen mit den von ihm mit Hannover geschlossenen
Vertrage mache. Dieser Vertrag sollte die gegenseitigen Verkehrs—
erleichterungen und die gegenseitigen Zollbegünstigungen bis zum
Betrage von 25 pCt. der bestehenden Tarife, gleichzeitig aber auch
die Grundzüge für die definitive Zolleinigung, enthalten.
Nächstdem hielt aber Oesterreich für räthlich und nothwendig,
für den Fall, daß Preußen diesen Vertrag, selbst bei zu gewärtigender
Trennung der süddeutschen Staaten vom Zollverein, nicht eingehen
wollte, oder daß überhaupt eine Verständigung über die Erneuerung
des Zollvereins nicht zustande Läme, jetzt schon eine eventuelle
Verabredung über eine Zoll- und Handelseinigung zwischen Oesterreich
einerseits, Bayern, Sachsen, Württemberg und nach Umständen auch
Baden und den beiden Hessen andrerseits zu treffen. Zur Vor⸗
bereitung und zum Abschluß dieser Verträge wurden Verhandlungen
der betheiligten Staaten in Wien vorgeschlagen. Bayern und
Sachsen ließen sofort in Wien ihr Einverständniß mit diesen Grund—
lagen erklären, Württemberg wünschte zwar eine Verständigung mit