74 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Es ist bereits berichtet worden, daß in der Generalversammlung
des Centralverbandes am 22. September 1879 in Augsburg über
die Arbeiterunterstützungskassen berathen worden war. Dabei wurde
allseitig anerkannt, daß die Versorgung bezw. Unterstützung invalider
und altersschwacher Arbeiter und ihrer Wittwen und Waisen nicht
lediglich den bisherigen Verpflichteten, insbesondere den betreffenden
politischen Verbänden überlassen werden dürfe; neben diesen seien
vielmehr zu jenem Zwecke besondere Kassen zu errichten und die
Arbeitgeber sowie die Arbeiter durch Beiträge und bei der Ver—
waltung zu betheiligen.
In der nächsten Generalversammlung am 20. September 1880
in Düsseldorf“) wurde über die gesetzlichen und die gewerblichen
Hilfskassen, die durch die Gesetze vom April 1876 organisiert waren,
berathen. Ueber die Unzulänglichkeit dieser Gesetze referirte Herr
Regierungs-Assessor Dr. Königs-Düsseldorf. In den von ihm
vorgelegten Thesen wollte der Referent den Kassenzwang auf die
Krankenunterstützung der gewerblichen Arbeiter beschränken, den
Fabrikkassen nur die Gewährung von Krankenunterstützung, Be—
gräbnißgeld, und in bestimmten Grenzen die Unfallversicherung
zugestehen, nicht aber die Aufnahme der Alters-, Wittwen- und
Waisen-Pension. Der Referent verlangte jedoch die Zulassung der
freiwilligen Versicherung bei einer staatlichen Arbeiterversicherungs—
Anstalt für den Fall des Alters, der Invalidität und des Todes.
Diese Thesen fanden nicht die unbedingte Zustimmung der
Versammlung. Es wurde erwogen, ob es nicht richtiger wäre
den Kassenzwang auch auf die Invalidenunterstützung auszudehnen,
weil durch die Erfahrung bewiesen sei, daß ohne Zwang die Arbeiter
nur selten geneigt seien in dieser Richtung etwas für sich zu thun.
Es wurde auch für fraglich erachtet, ob es richtig sei sofort die
ganze Versicherung in die Hände des Staates zu geben. Denn
es würde dadurch ein immerhin mögliches Zusammenwirken der
verschiedenen Faktoren verhindert sein, und jedes gemeinnützige
Unternehmen in dieser Richtung unmöglich gemacht werden.
Nachdem der Referent seine Anträge zurückgezogen hatte, ge—
langte auf Vorschlag des Direktors Servaes-Ruhrort der folgende
Antrag zu Annahme:
„Indem der Centralverband erklärt, daß die Reichsgesetze
vom 7. und 8. April 1876 den vorhandenen gewerblichen Hilfs—
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 12, S. 49.