Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 87 
ßerdem einen erheblichen Einfluß auf die Reichsregierung bei 
Aufstellung ihres ersten, dieselbe Materie behandelnden 
Hihren Gesetzentwurfes ausgeübt. 
isse ein 
infolge Die Regierung hatte nicht weniger als die Industrie die aus 
herbei⸗ dem Haftpflichtgesetz hervorgegangenen Uebelstände erkannt. Das 
Die Ergebniß ihrer auf Abhilfe gerichteten Bestrebungen war der zu 
mittlich Anfang des Jahres 1881 veröffentlichte, in der Thronrede ange— 
Der kündigte „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver— 
bis zu sicherung der in Bergwerken, Fabriken und anderen Be— 
t über trieben beschäftigten Arbeiter gegen die Folgen der beim 
Hälfte Betriebe sich ereignenden Unfälle“.“) In der Begründung 
0 Mark wurde die von der Regierung auch bereits bei früheren Gelegenheiten 
betonte Nothwendigkeit anerkannt, die bedenklichen Erscheinungen, 
bis zu die den Erlaß des Sozialistengesetzes nothwendig gemacht hatten, 
lwaisen auch durch positive, auf die Besserung der Lebenslage der Arbeiter 
n unsd hinzielende Maßnahmen zu bekämpfen. Die allgemeine Besserung, 
beren die von der neuen nationalen Wirthschaftspolitik für die Ent— 
n wickelung des heimischen Gewerbefleißes erwartet werden durfte, 
Unfall werde auch den Arbeitern zugute kommen. Dabei sei jedoch nicht zu 
u verkennen, daß in der Unsicherheit des lediglich auf der Verwerthung 
nd der persönlichen Arbeitskraft beruhenden Erwerbes Mißstände be— 
gründet seien, die zwar auch durch gesetzgeberische Maßnahmen 
nicht völlig aufgehoben werden könnten, deren allmähliche Milderung 
durch aber auf dem Wege besonderer, die eigenthümlichen Verhältnisse der 
nehmer Arbeiter berücksichtigenden Gesetzgebung ernstlich in Angriff genommen 
zten zu werden müsse. Die Fürsorge des Staates für seine hilfsbedürftigen 
Lohne Mitglieder sei nicht nur eine Pflicht der Humanität und des 
it des Christenthums, sondern auch eine Aufgabe staatserhaltender Politik. 
endlich Diese habe das Ziel zu verfolgen, auch in den besitzlosen Klassen 
Steuer— der Bevölkerung die Anschauung zu pflegen, daß der Staat nicht 
nur eine nothwendige, sondern auch eine wohlthätige Einrichtung 
ßgabe sei. Zu dem Ende müßten ganze Klassen der Bevölkerung durch 
bung, erkennbare direkte gesetzgeberisch festgelegte Vortheile dahin geführt 
Ent— werden, den Staat nicht als eine, lediglich zum Schutze der besser 
heiter, situirten Klassen erfundene, sondern als eine, auch ihren Bedürf— 
außer— nissen und Interessen dienende Institution aufzufassen. 
itschen 
hatte ) Abgedruckt in den Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 18, S. 8.
	        
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