Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 125 
zur Einkommen Zahl der Censiten 
eren Mark Personen 
iber⸗ von 420 bis 660 2662104 
riffe, 660 900 1098771 
hlen, 90010660 360657 
zur 10601200— 295 678 
12001350— 179367 
den 13501300— 137 700 
wie 13001630 82556 
groß 1650 1800— 81630 
men 1800 2100— 64 565 
ssen⸗ „Auf 100 Haushaltungen (ensiten) kamen bei Klassensteuer— 
Ein⸗ pflichtigen 440 Personen; gesetzlich befreit von der Klassensteuer im 
ihrer Jahre 1878/79 waren 6664590 Personen. Sonach betrug die 
Ein— Zahl der Censiten mit einem Jahreinkommen bis 2100 Mark 
onen 4963 028 Personen, während ein Einkommen von über 2100 Mark 
pCt. nur 153 527 Censiten hatten.“ 
„Wir fragen, ist es unter solchen Umständen gerechtfertigt, das 
Vege versicherungspflichtige Einkommen bis zu 2000 Mark auszudehnen? 
nach Wenn die Regierungsvorlage mit Recht von dem Grundsatze 
rtigt ausgeht, daß die Gesellschaft verpflichtet sei, den Arbeitern, die in 
olche ihrer Arbeit verunglücken, über die Nothdurft des Daseins hinweg⸗ 
talen zuhelfen, und daß von dieser Hilfe alles abgestreift werden solle, 
irten was den Charakter der reinen Armenunterstützung an sich trage, 
rund die für den Arbeiter etwas Drückendes besitze, so kann bei Personen 
e im mit einem Einkommen von über 1000 bis zu 2000 Mark hiervon 
ge⸗ nicht mehr die Rede sein.“ 
flege „Wir sprechen daher nochmals die dringende Bitte aus, daß 
Für⸗ man bei der Festsetzung des versicherungspflichtigen Jahreseinkommens 
assen nicht über das Maaß des wirklichen Bedürfnisses hinausgehen 
die möchte.“ 
ein „Die deutsche Industrie hat durch die That bewiesen, 
tige daß sie im Interesse des sozialen Friedens gesonnen ist, 
Nark schwere Opfer auf sich zu nehmen. Man muß aber auch 
dem des Wortes eingedenk sein, daß man den Bogen nicht zu 
Ver⸗— straff spannen dürfe, weil sonst der Zweck verfehlt werden 
in könnte.“ 
Fahr „Gegen die Ausdehnung des versicherungspflichtigen Ein— 
kommens bis auf 1000 Mark und gegen die in der Regierungs—
	        
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