128 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
der Wähler zu werben und jedem die Hand zu drücken, bald dem
einen, bald dem anderen, aber nicht der Staat der Pflichterfüllung“.
Aus diesen Aeußerungen erklang die Erregung des in seinen
Ueberzeugungen verletzten radikalen Manchestermannes, als den sich
Bamberger noch ausdrücklich kennzeichnete. Er stellte dem Staat,
der die Pflichten der Menschenliebe, der Karitas, der Sorgfalt für
den Andern, die durch das menschliche Gefühl diktirt werde, in s
die Staatsgesetze übertragen wolle gegenüber den Nachtwächterstaat, 9
der nur dafür zu sorgen habe, daß die Ordnung im Staate er— st
halten werde, womit alles Uebrige dem eigenen Triebe und der g9
Initiative der Menschen überlassen bleibe. Er bekenne, daß „wenn
man so die Gegensätze ironisch bezeichnen wolle“, er noch auf dem di
Standpunkt des Nachtwächterstaates stehe. P
Noch schärfer sprach sich Richter aus; er sagte, besonders im w
Hinblick auf den Reichszuschuß: „Der Grundsatz der Reichsregierung de
ist ein kommunistisches Element und weiter noch, es ist ein Kommu—
nismus, so schlecht, wie ihn bisher noch Niemand erfunden hat.“ 5
Lasker erklärte, daß er vor dem Worte „Staatssozialismus“ di
nicht zurückschrecke, und er erkannte an, daß der Gesetzentwurf in ko
dem als sozialistisch bezeichneten Theile schöne Ideen enthalte, aber Er
es seien eben nur Ideen in die Form von Paragraphen gebracht, soz
ohne den geringsten Versuch, sie praktisch durchführbar zu machen. we
Diesen Auffassungen trat der nationalliberale Abgeordnete an
Dr. Gneist entgegen, der von allen Rednern sich am freundlichsten
zu dem Gesetzentwurfe stellte. M
Gegen den Vorwurf des Staatssozialismus erinnerte er daran, M
daß man bereits in jedem Theile Deutschlands eine allgemeine Un— Je
fallversicherung habe. Dem Abgeordneten Bamberger gegenüber wi
bemerkte er, daß im vollen Gegensatz zu Frankreich, Deutschland wil
schon jetzt jedem Arbeiter und seiner Familie den nothwendigen im
Lebensunterhalt gewährleiste für jeden Fall der Verunglückung, reg
Tödtung, Verstümmelung und Arbeitsunfähigkeit. „Durch Gesetz seit gla
vier Jahrhunderten ist in jedem Winkel Deutschlands diese staatlich St
anerkannte Pflicht den einzelnen Gemeinden auferlegt; den größeren der
Verbänden eine ergänzende Stellung, dem Staat eine höchste Er— kap
gänzung und Kontrolle vorbehalten Worum es wir
sich jetzt handle, sei nur, die eine Klasse der Unfälle aus dem bal
Gebiete der allgemeinen Armenpflege hinauszuheben, die öffentliche wer
Unterstützung für diesen Fall auf das Drei- und Vierfache zu der