Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 129 
dem erhöhen, die Armenalmosen in eine Lebensversicherung zu ver— 
ing“. wandeln und das dadurch erforderliche Mehr den betheiligten 
einen Industrien zur Last zu legen, denen es zugute kommt; dieser 
n sich Gedanke hat doch wenig gemein mit sozialistischen Utopien.“ 
taat, Der Reichskanzler Fürst Bismarck trat der Verurtheilung 
t für des Gesetzes wegen seiner sozialistischen Tendenz mit größter Ent— 
e, imn schiedenheit entgegen. Zunächst bemerkte er dem Abgeordneten 
staat, Richter gegenüber, der behauptet hatte, daß die Arbeiter den Bei— 
e er⸗ stand ablehnen, den ihnen die Regierung zu bringen suche, daß er 
der gar nicht wissen könne, was die Masse der Arbeiter denke. Er, der 
wenn Abgeordnete Richter, wisse wohl was die „eloquenten Streber“, 
dem die an der Spitze der Arbeiter ständen, was die „gewerbsmäßigen 
Publizisten“, die die unzufriedenen Arbeiter als ihr Gefolge brauchen, 
rs im was die darüber denken. Aber was der Arbeiter im allgemeinen 
rung denkt, das wollen wir abwarten. 
numu— Bismarck verwies dann darauf, daß diese soziale Frage seit 
hat.“ 50 Jahren auf der Tagesordnung stehe und er glaube nicht, daß 
uus“ die Söhne und Enkel der gegenwärtigen Generation mit ihr voll— 
rf in kommen ins Reine kommen würden. Dem bei Gelegenheit des 
aber Erlasses des Sozialistengesetzes gegebenen Versprechen, auf den 
racht, sozialen Gebieten Positives zu schaffen, müsse aber nachgekommen 
chen. werden, denn der Staat könne auch für seine Unterlassungen ver— 
dnete antwortlich gemacht werden. 
chsten „Ich bin,“ so sagte der Reichskanzler wörtlich, „nicht der 
Meinung, daß das „laissez fairo, laissez aller“ „des reinen 
aran, Manchesterthums in der Politik“, „Jeder sehe, wie er's treibe, 
Un—⸗ Jeder sehe, wo er bleibe“, „Wer nicht stark genug ist, zu stehen, 
rüber wird niedergerannt und zu Boden getreten“, „Wer da hat, dem 
land wird gegeben, wer nichts hat, dem wird genommen“, — daß das 
digen im Staat, namentlich in dem monarchischen, landesväterlich 
kung, regierten Staat Anwendung finden könne. Im Gegentheil, ich 
ß seit glaube, daß Diejenigen, die auf diese Weise die Einwirkung des 
atlich Staates zum Schutze des Schwächeren perhorresciren, ihrerseits sich 
ßeren dem Verdachte aussetzen, daß sie die Stärke, die ihnen, sei es 
Er—⸗ kapitalistisch, sei es rhetorisch, sei es sonst wie, beiwohnt, zum Ge— 
n es winn eines Anhanges zur Unterdrückung der anderen, zur An⸗ 
dem bahnung einer Parteiherrschaft ausüben wollen und verdrießlich 
tliche werden, sobald ihnen dieses Beginnen durch irgend einen Einfluß 
e zu der Regierung gestört wird.“ Diesen Gedanken führte der Reichs—
	        
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