130 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
kanzler eingehend weiter aus und fuhr dann fort: „Nennen Sie
das Sozialismus oder nicht, es ist mir das ziemlich gleichgültig.
Wenn Sie es Sozialismus nennen, so liegt natürlich der wunder—
liche Hintergedanke dabei, die Regierung des Kaisers dieser Vor—
lage der Verbündeten Regierungen gegenüber gewissermaßen in die
Schußlinie der Kritik zu stellen, die Herr von Puttkamer uns
hier über die Bestrebungen der Sozialisten darlegte. Man sollte
glauben, daß von dieser Vorlage bis zu der Mörderbande von
Hasselmann und den Brandschriften von Most und bis zu den
Umsturzverschwörungen, die uns vom Wydener Kongreß enthüllt
wurden, daß uns davon nur ein ganz kleiner Raum noch trennt,
der allmählich auch überschritten wird. Nun, meine Herren, im
Gegentheil, das sind mehr oratorische Ornamente, mit welchen man
kämpft, die keinen Hinterhalt haben; man bedient sich dabei der n
Vielseitigkeit des Wortes Sozialismus.“
Auch der Redner der Konservativen, Freiherr von Marschall,
erklärte, daß seine Partei sich durch das Gespenst des Staats—
sozialismus nicht schrecken lasse. Die von dem Abgeordneten g
Bamberger ausgesprochenen Bedenken theile er nicht. Wenn be—
rechtigte Unzufriedenheit der Arbeiter abgestellt werde, so werde das d
den Sozialismus und die Sozialdemokratie weit mehr schädigen, d
als die Aufnahme eines sozialistischen Gedankens diese Elemente n
fördern könne.
Beim Eintritt in die sachlichen Erörterungen handelte es sich g
zunächst um die Frage, ob die Ziele des Gesetzes nicht besser und d
zweckmäßiger durch den Ausbau des bestehenden Haftpflichtgesetzes a
erreicht werden könnten. Diese Ansicht wurde nachdrücklich von st
den Rednern der linken Seite des Hauses, und ganz besonders D
von Bamberger vertreten. Von ihnen wurden die in den Motiven
erhobenen Einwände gegen die Wirksamkeit und die Folgen des ir
Haftpflichtgesetzes als unzutreffend und unberechtigt zurückgewiesen,
und mit Bezug auf die allein zu empfehlende Reform dieses Ge— g
setzes, auf die schon früher zu diesem Zwecke gemachten Vorschläge g
hingewiesen. Bei diesen Erörterungen spielten auch die bestehenden JF
Unfallversicherungsgesellschaften eine große Rolle. Es wurde be—
hauptet, daß diese sich im guten Glauben an die Beständigkeit des di
gesetzgeberischen Gedankens auf Grund des Haftpflichtgesetzes ent— g
wickelt hätten und dem Untergang geweiht sein würden, wenn die
Vorlage in allen ihren Bestimmungen zum Gesetz erhoben werden sollte. a