2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 135
n einer Armenunterstützung beilegen könne. Von diesem Gesichts—
punkte aus modifizirte er seine Ansicht, indem er im allgemeinen
3 doch die Beitragspflicht der Arbeiter für richtig und begründet
n erachtete.
hilfe Der Redner der konservativen Partei, Freiherr von Mars chall,
n hielt es für naturgemäß und allen Grundsätzen des Rechtes und
der Billigkeit am meisten entsprechend, wenn der Arbeitgeber den
in größten Theil der Prämie zahle. Einen Beitrag der Arbeiter,
en selbst wenn er in den unteren Klassen nur minimal sei, hielt der
Redner jedoch für nothwendig, da es „in moralischer und sozialer
in Beziehung unmöglich gleichgültig sein könne, ob der verunglückte
e Arbeiter seine Rente erhält als ein Recht, das er selbst durch ein
von ihm gebrachtes Opfer erworben hat, oder ob ihm diese Rente
ru zutheil wird vermöge des allgemeinen Satzes, daß man im Staate
Niemanden verhungern lasse, daß der Staat die Pflicht habe, seine
Bedürftigen zu ernähren“. Er und seine politischen Freunde
7 wünschten, daß bei der Versicherung auch den Arbeitern gegenüber
u der Charakter der Selbsthilfe gewahrt bleibe und schon aus diesem
ar Grunde hätten sie sehr erhebliche Bedenken gegen den in dem Ent—
wurf vorgesehenen Reichsbeitrag.
slien Mit größter Entschiedenheit trat der Fürst Reichskanzler
aen für die in dem Entwurf vorgesehene Vertheilung der Prämienlast
und für den Reichsbeitrag ein; er sagt: „Der Mangel an Erfahrungen
n auf diesem Gebiete hat uns auch bestimmt in der Frage, wie die
Beitragspflicht vertheilt werden soll, vor der Hand sehr vorsichtig
er zu sein, und ich muß sagen, ich würde meinerseits nicht
sirie den Muth haben, den Entwurf weiter zu verfolgen, wenn
a die Ausgaben, die er als Geseß mit sich bringt, aus—
mung schließlich zu Lasten der Industrie geschrieben werden
sollten. Wenn die Staatshilfe, sei es in Form der Landarmen⸗—
verbände, sei es in Form der Provinzen, sei es in Form des
r Staates, vollständig fortbleibt, dann werde ich nicht den Muth
er haben, für die Folgen dieses Gesetzes der Industrie gegenüber ein—
beritf zustehen. Es ist möglich, und wir werden das vielleicht in wenig Jahren
er der Erfahrung nach beurtheilen, und wir können je nachdem den
v Staatszuschuß ja vielleicht auf 3 Jahre limitiren, oder wie man
u das will, aber ohne jedes schon gemachie Erper ment. ohne jede
h praktische Vermittlung dessen, was uns da bevorsteht, habe ich nicht
lur den Muth, die Industrie mit den vollen Kosten dieser staatlichen