Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 139 
Mark trachtete das für eine Doktorfrage. Jedenfalls glaubte er, daß 
ger der Beitrag sich minimal verhalte zu den dadurch erzielten Vor— 
eiter. theilen. „Und wenn einzelne Arbeitgeber sich gegen eine angeblich 
aupt zu hohe Belastung durch diese Prämien beschwert haben, so be— 
für dauere ich das im Interesse meines Standes in sehr hohem Maße. 
Ich halte aber diese Klagen für absolut ungerechtfertigt.“ Auch 
dnete der Abgeordnete Stumm verwies auf die Vortheile, die der 
be— Industrie durch die neuen Schutzzölle zuflössen und glaubte auch 
nur mit Rücksicht auf diesen Umstand die Belastung der Industrie als 
nern, unerheblich bezeichnen zu sollen. 
auch Der Abgeordnete Lasker erklärte sich gegen den Reichs— 
durch zuschuß, erachtete aber die Heranziehung der Arbeiter zur Beitrags— 
senen leistung für gerechtfertigt, wenn sie auch im Falle ihres Verschuldens 
für Entschädigung erhalten sollten. 
wegr Dr. Gneist führte aus, daß die große Mehrzahl der Industrie— 
die unfälle auf dem Zusammentreffen einer mehrseitigen Schuld mit 
on sehr viel kleinen ganz zufälligen Umständen beruhe. Die wirklich 
ung, erweisliche einseitige Schuld des Arbeitgebers bilde die geringe 
des Minorität der Fälle. Diese Minderheit werde von Jahr zu Jahr 
suenz weiter schwinden, je mehr die Arbeitgeber in ihrem eigenen 
llen, Interesse und je mehr die Fabrikaufsicht im öffentlichen Interesse 
mit ihre Pflicht thue. „Man kann,“ so fuhr der Redner fort „die 
mer Haftung nicht ausdehnen von einer wirklichen Schuld auf eine 
issen. gewaltige finanzielle Schuld ohne schweres Unrecht und Beein— 
inen rächtigung nach der anderen Seite. Die immer dreister auftretenden 
oder Vorschläge, den Arbeitgeber haftbar zu machen für jeden Zufall 
die der Arbeit, werden, so Gott will, kein „Zukunftsrecht“ werden, 
Im sondern sie sind unzulässig und undurchführbar und nur ein Beweis 
upt⸗ der Rücksichtslosigkeit, mit welcher im heutigen Interessenstreit 
un Rechtsfragen behandelt werden. Die Frage liegt einmal so, daß 
rden, wir uns bescheiden müssen; der großen Mehrzahl der Industrie⸗ 
enten unfälle ist niemals durch eine privatrechtliche Haftung, sondern 
mit nur durch eine Versicherung zu helfen.“ Mit Bezug auf die Auf⸗ 
Fahre bringung der Prämie sagte Dr. Gneist: „Bedingt die besondere 
ur Natur der Industrieunfälle eine Erhöhung der bisherigen Armen— 
unterstützung auf das Drei- bis Vierfache, so wird auch die Industrie 
bei, das Mehr selbst tragen müssen, welches durch die besondere Weise 
itrag ihrer Produktion entsteht, dieses Plus wird gemeinschaftlich zu 
be tragen sein, entsprechend dem gemeinschaftlichen Interesse zwischen
	        
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