2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 139
Mark trachtete das für eine Doktorfrage. Jedenfalls glaubte er, daß
ger der Beitrag sich minimal verhalte zu den dadurch erzielten Vor—
eiter. theilen. „Und wenn einzelne Arbeitgeber sich gegen eine angeblich
aupt zu hohe Belastung durch diese Prämien beschwert haben, so be—
für dauere ich das im Interesse meines Standes in sehr hohem Maße.
Ich halte aber diese Klagen für absolut ungerechtfertigt.“ Auch
dnete der Abgeordnete Stumm verwies auf die Vortheile, die der
be— Industrie durch die neuen Schutzzölle zuflössen und glaubte auch
nur mit Rücksicht auf diesen Umstand die Belastung der Industrie als
nern, unerheblich bezeichnen zu sollen.
auch Der Abgeordnete Lasker erklärte sich gegen den Reichs—
durch zuschuß, erachtete aber die Heranziehung der Arbeiter zur Beitrags—
senen leistung für gerechtfertigt, wenn sie auch im Falle ihres Verschuldens
für Entschädigung erhalten sollten.
wegr Dr. Gneist führte aus, daß die große Mehrzahl der Industrie—
die unfälle auf dem Zusammentreffen einer mehrseitigen Schuld mit
on sehr viel kleinen ganz zufälligen Umständen beruhe. Die wirklich
ung, erweisliche einseitige Schuld des Arbeitgebers bilde die geringe
des Minorität der Fälle. Diese Minderheit werde von Jahr zu Jahr
suenz weiter schwinden, je mehr die Arbeitgeber in ihrem eigenen
llen, Interesse und je mehr die Fabrikaufsicht im öffentlichen Interesse
mit ihre Pflicht thue. „Man kann,“ so fuhr der Redner fort „die
mer Haftung nicht ausdehnen von einer wirklichen Schuld auf eine
issen. gewaltige finanzielle Schuld ohne schweres Unrecht und Beein—
inen rächtigung nach der anderen Seite. Die immer dreister auftretenden
oder Vorschläge, den Arbeitgeber haftbar zu machen für jeden Zufall
die der Arbeit, werden, so Gott will, kein „Zukunftsrecht“ werden,
Im sondern sie sind unzulässig und undurchführbar und nur ein Beweis
upt⸗ der Rücksichtslosigkeit, mit welcher im heutigen Interessenstreit
un Rechtsfragen behandelt werden. Die Frage liegt einmal so, daß
rden, wir uns bescheiden müssen; der großen Mehrzahl der Industrie⸗
enten unfälle ist niemals durch eine privatrechtliche Haftung, sondern
mit nur durch eine Versicherung zu helfen.“ Mit Bezug auf die Auf⸗
Fahre bringung der Prämie sagte Dr. Gneist: „Bedingt die besondere
ur Natur der Industrieunfälle eine Erhöhung der bisherigen Armen—
unterstützung auf das Drei- bis Vierfache, so wird auch die Industrie
bei, das Mehr selbst tragen müssen, welches durch die besondere Weise
itrag ihrer Produktion entsteht, dieses Plus wird gemeinschaftlich zu
be tragen sein, entsprechend dem gemeinschaftlichen Interesse zwischen