Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 143 
der prämie war von einer unterschiedlichen Behandlung der Mbeiter 
iner gemäß der Höhe ihres Jahresarbeitsverdienstes, sowie von einem 
eich⸗ Zuschusse des Reiches abgesehen und allgemein bestimmt 
iim worden, daß die Versicherungsprämie zu zwei Dritteln von dem 
ann Betriebsunternehmer und zu einem Drittel von dem Versicherten 
min aufzubringen sei.“) In der zweiten Lesung am 31. Mai, 1., 2. 
nale und 11. Juni 1881 schloß sich das Plenum des Reichstages in 
den Hauptsachen den Beschlüssen seiner Kommission an.“*) 
chtet Zu der dritten Berathung am 15. Juni 1881***) hatte unter 
ngs⸗ anderem auch der konservative Abgeordnete von Helldorf einen 
issen Vermittlungsantrag eingebracht.) 
ingt. Um das Gesetz zustande zu bringen, hatte, mit Rücksicht auf 
ung die Haltung der anderen ausschlaggebenden Parteien, auch die kon— 
chen servative Partei die Reichsversicherungsanstalt fallen lassen. Um 
angt dem Bundesrath, beziehungsweise dem Reichskanzler die Zustimmung 
alle zu den Beschlüssen des Reichstages zu erleichtern, war von dem 
Abgeordneten von Helldorf beantragt worden, an die Stelle des 
esetz⸗ Reichszuschusses und der von der Kommission vorgesehenen Ver— 
theilung, die ganze Prämienlast den Arbeitgebern aufzubürden. 
Um diese Last zu erleichtern, war gleichzeitig beantragt worden, die 
and— Grenze des Jahresarbeitsverdienstes für den Versicherungszwang 
und von 2000 M. auf 1500 M. herabzusetzen und die vierwöchentliche 
glich Karenzzeit wieder herzustellen. 
Re⸗ Die Ansichten in der freikonservativen Partei über die Reichs— 
en versicherungsanstalt gingen auseinander. Ein Theil unter der 
aus Führung des Abgeordneten von Kardorff erklärte sich für die 
Errichtung einer Reichsversicherungsanstalt, der andere Theil, unter 
esetz⸗ Führung des Abgeordneten Stumm, für Landesversicherungs— 
sgen anstalten. Stumm hatte dabei ausdrücklich erklärt, daß er, soweit 
Mai seine prinzipiellen Anschauungen und sein Gewissen es ihm ge— 
d statten, alles thun wolle, um das Zustandekommen des Gesetzes zu 
m *) Zusammenstellung des Gesetzentwurfes — Nr. 41 der Drucksachen 2 
mit den Beschlüssen der XIII. Kommission. S. Stenogr. Berichte über die Ver⸗ 
aus⸗ handlungen des Deutschen Reichstags, IV. Legisl.-Periode, 4. Session 1881, 
ilten Band 4, S. 861 Nr. 169. 
zzeit **) Zusammenstellung des Gesetzentwurfes mit den in zweiter Lesung 
ngs⸗ im Plenum des Reichstages über denselben gefaßten Beschlüssen, ebendaselbst, 
S. 1119 Nr. 288. 
tags, **8) Ebendaselbst, Band 2, S. 1745. 
4) Ebendaselbst, Band 4, S. 1156 Nr. 266.
	        
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