2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 153
und in jedem Kalendervierteljahre den Betrag nicht übersteigen, welcher
st zu von ihnen nach 8 14 an Prämienbeiträgen für den bezeichneten
rittel Zeitraum zu zahlen sein würde.“
Der Absatz 5 war gestrichen und am Schlusse ein neuer
den⸗ Absatz hinzugefügt, lautend: „Der Letztere (der Bundesstaat) kann
Bel auch gestatten, daß einzelne Betriebsunternehmer die Unfall—
len. versicherung nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen bewirken.“
ge Neu hinzugefügt waren die in 8 57 enthaltenen Bestimmungen,
uh durch welche Kassen, denen nach gesetzlicher Vorschrift die Invaliden—
versorgung ihrer Mitglieder obliege, berechtigt werden sollten, mit
biis Genehmigung der Landescentralbehörde die Unfallversicherung nach
Maßgabe dieses Gesetzes für die ihnen angehörenden Betriebe auf
elche eine für ihre Rechnung zu verwaltende Unfallversicherungskasse zu
en übernehmen.
ber Gemäß 858 sollten diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
in denen durch die Klage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen
u dieses Gesetzes geltend gemacht werde, im Sinne des 8 135 des
en Gerichtsverfassungsgesetzes und des 8 9 Absatz 2 des Einführungs—
ine gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 27. Januar 1877 zur
t Zuständigkeit des Reichsgerichtes gehören.
r Der Bundesrath ertheilte dem in dieser Form von dem
de Reichstag verabschiedeten Gesetz nicht die verfassungs—
mäßige Zustimmung.
Ver⸗
igen Mit der Unfallversicherung der Arbeiter beschäftigte sich der
82 Centralverband in seiner in Dresden am 26. September 1881 ab—
res⸗ gehaltenen Delegirtenversammlung. Auf der Tagesordnung stand
„die Unfallversicherung und die vom Herrn Reichskanzler in Aus—
satz: sicht gestellte Altersversorgung für Arbeiter“. Das Referat war
ieses dem Generalsekretär Bueck-Düsseldorf übertragen und ihm der
fall⸗ Auftrag ertheilt worden, beide Punkte der Tagesordnung, also die
sätze Unfallversicherung und die Altersversorgung, in den Kreis seiner
Ab⸗ Betrachtungen zu ziehen. Der die Altersversorgung betreffende
Theil des Referates, wie die auf diesen bezüglichen Verhandlungen
Be⸗ der Versammlung werden an geeigneter Stelle behandelt werden.
t zu Zu Korreferenten waren bestellt: Direktor Servaes-Ruhrort
issen und Klewitz-Slawentzitz, Generaldirektor der Fürstl. Hohenlohe'schen
rten Eisenwerke Oehringen.