Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 153 
und in jedem Kalendervierteljahre den Betrag nicht übersteigen, welcher 
st zu von ihnen nach 8 14 an Prämienbeiträgen für den bezeichneten 
rittel Zeitraum zu zahlen sein würde.“ 
Der Absatz 5 war gestrichen und am Schlusse ein neuer 
den⸗ Absatz hinzugefügt, lautend: „Der Letztere (der Bundesstaat) kann 
Bel auch gestatten, daß einzelne Betriebsunternehmer die Unfall— 
len. versicherung nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen bewirken.“ 
ge Neu hinzugefügt waren die in 8 57 enthaltenen Bestimmungen, 
uh durch welche Kassen, denen nach gesetzlicher Vorschrift die Invaliden— 
versorgung ihrer Mitglieder obliege, berechtigt werden sollten, mit 
biis Genehmigung der Landescentralbehörde die Unfallversicherung nach 
Maßgabe dieses Gesetzes für die ihnen angehörenden Betriebe auf 
elche eine für ihre Rechnung zu verwaltende Unfallversicherungskasse zu 
en übernehmen. 
ber Gemäß 858 sollten diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 
in denen durch die Klage ein Anspruch auf Grund der Bestimmungen 
u dieses Gesetzes geltend gemacht werde, im Sinne des 8 135 des 
en Gerichtsverfassungsgesetzes und des 8 9 Absatz 2 des Einführungs— 
ine gesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 27. Januar 1877 zur 
t Zuständigkeit des Reichsgerichtes gehören. 
r Der Bundesrath ertheilte dem in dieser Form von dem 
de Reichstag verabschiedeten Gesetz nicht die verfassungs— 
mäßige Zustimmung. 
Ver⸗ 
igen Mit der Unfallversicherung der Arbeiter beschäftigte sich der 
82 Centralverband in seiner in Dresden am 26. September 1881 ab— 
res⸗ gehaltenen Delegirtenversammlung. Auf der Tagesordnung stand 
„die Unfallversicherung und die vom Herrn Reichskanzler in Aus— 
satz: sicht gestellte Altersversorgung für Arbeiter“. Das Referat war 
ieses dem Generalsekretär Bueck-Düsseldorf übertragen und ihm der 
fall⸗ Auftrag ertheilt worden, beide Punkte der Tagesordnung, also die 
sätze Unfallversicherung und die Altersversorgung, in den Kreis seiner 
Ab⸗ Betrachtungen zu ziehen. Der die Altersversorgung betreffende 
Theil des Referates, wie die auf diesen bezüglichen Verhandlungen 
Be⸗ der Versammlung werden an geeigneter Stelle behandelt werden. 
t zu Zu Korreferenten waren bestellt: Direktor Servaes-Ruhrort 
issen und Klewitz-Slawentzitz, Generaldirektor der Fürstl. Hohenlohe'schen 
rten Eisenwerke Oehringen.
	        
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