Full text: Zweiter Band (2. Band)

170 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Sie enthielt, mit Bezug auf die Sozialpolitik die folgenden 
höchst bedeutungsvollen Sätze: 
„Schon im Februar dieses Zahres haben Wir 
unsere Ueberzeugung aussprechen lassen, daß die Heilung 
der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der 
Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern 
gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des 
Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten 
es für Unsere Kaiserliche Pflicht, dem Reichstage diese 
Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir 
mit umso größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit 
denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, 
zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Be— 
wußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und 
dauernde Bürgschaften seines inneren Friedens und dem 
Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Ergiebigkeit 
des Beistandes, auf den sie Anspruch haben, zu hinter— 
sassen In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen 
sind Wir der Zustimmung aller Verbündeten Regie— 
rungen gewiß und vertrauen auf die Unterstützung des 
Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen.“ 
„In diesem Sinne wird zunächst der von den Ver—⸗ 
bündeten Regierungen in der vorigen Session vor—⸗ 
gelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der 
Arbeiter gegen Betriebsunfälle, mit Rücksicht auf die 
im Reichstag stattgehabten Verhandlungen über den— 
selben, einer Umarbeitung unterzogen, um die erneute 
Berathung desselben vorzubereiten. Ergänzend wird 
ihm eine Vorlage zur Seite treten, welche sich eine 
gleichmäßige Organisation des gewerblichen Kranken— 
kassenwesens zur Aufgabe stellt. Aber auch diejenigen, 
welche durch Alter oder Invalidität erwerbsunfähig 
werden, haben der Gesammtheit gegenüber einen be— 
gründeten Anspruch auf ein höheres Maß staatlicher 
Fürsorge, als ihnen bisher hat zutheil werden können.“ 
„Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege 
zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten 
Aufgaben jedes Gemeinwesens, welches auf den sitt— 
lichen Fundamenten des christlichen Volkslebens steht.
	        
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