Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Soßzialpolitik. 177 
ein⸗ Präsidium des Centralverbandes stattgefunden. Die Beschlüsse des 
tord⸗ Volkswirthschaftsrathes hatten in wesentlichen Punkten den vom 
d Centralverbande vertretenen Ansichten Rechnung getragen.“) 
en 
baß Durch Kaiserliche Verordnung vom 14. April war der Reichs— 
Auch tag berufen worden, am 27. April 1882 zusammenzutreten. In 
die der vom Staatsminister von Bötticher verlesenen Thronrede **) 
die hieß es mit Bezug auf die Kaiserliche Botschaft vom 17. No—⸗ 
ustrie vember 1881: 
vom „Die Reichsgesetzgebung hat die Bestrebungen zur Abhilfe 
gine sozialer Schäden, welche die Kaiserliche Botschaft in Aussicht nimmt, 
ände mit dem Gesetzentwurf über Versicherung der Arbeiter gegen Unfall 
erri⸗ begonnen. Aus den vorjährigen Berathungen des Reichstages 
wohl über diesen Gegenstand haben die Verbündeten Regierungen den 
onen Anlaß entnommen, ihre frühere Vorlage einer Umgestaltung zu 
unterziehen. Die gegen die früher in Aussicht genommene Reichs⸗ 
von versicherungsanstalt erhobenen Bedenken haben dabei insofern 
man Berücksichtigung gefunden, als die Unfallversicherung der Arbeiter 
alten nunmehr auf eine korporative und genossenschaftliche Organisation 
liche der in Betracht kommenden industriellen Betriebe gegründet werden 
einer soll. Der Gesetzentwurf gewährt den industriellen Verbänden und 
den Genossenschaften eine auf die Verhütung von Betriebsunfällen ge⸗ 
richtete Autonomie. Er geht von dem Bestreben aus, die ver— 
here waltende Thätigkeit thunlichst zu lokalisiren, die finanzielle Be— 
lich, lastung dagegen auf möglichst breite Unterlagen zu vertheilen. 
Ein⸗ Eine nothwendige Ergänzung finden die ihnen auf diesem Gebiete 
rden vorzulegenden Maßnahmen in einer anderweiten Regelung der jetzt 
bestehenden Hilfskassengesetzgebung und in der beabsichtigten Aus— 
dehnung der Krankenversicherung. An Stelle des bisherigen bedingten 
dem wird ihnen die Einführung eines unbedingten Zwanges zur Ver— 
der sicherung gegen die wirthschaftlichen Folgen von Krankheitsfällen 
9 für alle Arbeiter vorgeschlagen werden, für welche die Durchführung 
atte dieser Maßregel möglich erscheint.“ 
inde Bereits am 29. April 1882 wurde dem Reichstag der Ent— 
rath wurf eines Krankenversicherungsgesetzes***) und am 8. Mai 1882 
dem ) Die mit Bezug auf die „Grundzüge“ gefaßten Beschlüsse des Volks— 
des wirthschafts rathes sind abgedruckt ebendaselbst, Heft 5 und 6, S. 160 ff. 
) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
hein⸗ V. Legisl.-Periode 188288, Band 1, S. 1. 
*x8) Ebendaselbst, Band 5, Anlagen Nr. 14, S. 124 ff. 
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