Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 203 
e der „Ich gehe nun über zu der inhaltlichen Verbindung der 
Unfallversicherung mit den Krankenkassen. Ich stimme vollständig 
hatten dem Gedanken zu, daß die einigen 80000 Fälle, welche für den 
in dem Gesetz behandelten Personenkreis als Unfallsfolgen mit 
34 vorübergehender Krankheit bis zu 13 Wochen ermittelt sind, zur 
ln Beaufsichtigung und vorläufigen Unterstützung den Krankenkassen 
das überwiesen werden. Aber, meine Herren, nichts steht dann im 
elngen Wege, mit dieser praktischen Einrichtung gleichzeitig gegen die 
iedern Arbeitgeber für alle Unfälle die Haftpflicht auszusprechen und 
ruberg demgemäß den Regreß zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern u. s. w. 
uf die so zu ordnen, daß nöthigenfalls von den Krankenkassen Versicherung 
ekretär genommen werde gegen etwaige Ausfälle in der Wiedererstattung, 
den und die Prämie für diese Versicherung ließe sich zu den Un— 
häfts⸗ kosten schlagen, für welche der haftpflichtige Arbeitgeber Ersatz zu 
u leisten hat.“ 
h den Wesentlich ungünstiger wurde der die Unfallversicherung der 
d den Arbeiter betreffende Entwurf beurtheilt. Gegen den Reichszuschuß 
Die wurden dieselben lebhaften Einwände, wie bei der Berathung des 
mn der ersten Gesetzentwurfes, erhoben. Nur der Redner der konservativen 
olgen. Partei, Freiherr von Maltzahn-Gültz, billigte ihn. Bemerkens— 
ystage werth war das von diesem Abgeordneten an die Spitze seiner 
Ausführungen gestellte Zugeständniß, daß ein innerer Grund 
ma für den Ausschluß der in der Land- und Forstwirthschaft 
erung beschäftigten Arbeiter von der Unfallversicherung nicht bestehe. 
ein Alle Arbeiter sollten gleich behandelt werden. Lediglich rein 
edie praktische Erwägungen seien für ihn persönlich bestimmend, „der 
uus Aufnahme der ländlichen Arbeiter in die gegenwärtige Vorlage, 
Hilfs⸗ zur Zeit wenigstens, noch nicht zuzustimmen.“*) 
Die Absicht der Verbündeten Regierungen, die Unfall— 
eisung versicherung auf genossenschaftlicher, beziehungsweise forporativer 
ben Grundlage zu organisiren, wurde fast allgemein gebilligt— die in 
rund⸗ der Vorlage gemachten Versuche, diesen Gedanken praktisch aus⸗ 
on zuführen, stießen jedoch auf entschiedenen Widerspruch. Bereits der 
stker erste Redner nach dem einleitenden Vortrage des Staatsministers 
von Bötticher, der Abgeordnete Dr. Hirsch, behauptete, daß 
die Genossenschaften des Gesetzentwurfes keine wahren Genossen— 
stags, schaften und undurchführbar seien. Durch sie werde das Ungleich— 
*) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
V. Legisl.“Periode, 2. Session 1882/83, Band 1, S. 226.
	        
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