Full text: Zweiter Band (2. Band)

216 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
fallversicherung der Arbeiter angenommenen Beschlußanträge und 
auf die dem Präsidium und der Kommission des Centralverbandes 
in der Resolution 4 ertheilte Aufgabe hingewiesen. Es wurde 
dann mitgetheilt, daß das Direktorium sich, mit Rücksicht auf die 
Dringlichkeit der Sache, veranlaßt gesehen hatte, die Kommission 
zu einer Sitzung am 12. und 13. Oktober zu berufen. Bei der 
Berathung der Regierungsvorlage seien von der überwiegenden 
Mehrheit der Kommission jedoch Ansichten vertreten worden, die 
sich zum Theil mit früheren Beschlüssen des Centralverbandes nicht 
im Einklang befänden. Bei der Wichtigkeit der Sache habe es die 
Kommission daher einstimmig für nothwendig erachtet, bei dem 
Direktorium die schleunige Berufung des Ausschusses zu beantragen. 
Diesem Antrage komme das Direktorium nach, indem es den Aus— 
schuß auf den 29. und 30. Oktober nach Berlin berufe. 
In der Ausschußsitzung, die unter dem Vorsitz des General— 
direktor Richter-Berlin abgehalten wurde, erstattete der Geschäfts— 
führer, Regierungsrath Beutner, Bericht über die Beschlüsse der 
Kommission.*) 
Die Versammlung beschloß auf Antrag des Vorsitzenden, nur 
über diejenigen Bestimmungen zu berathen, in denen die Kommission 
von der Regierungsvorlage abgewichen sei. Zu diesen Bestimmungen 
gehörten die Organisation und der Aufbau der Versicherungsverbände, 
die Frage, auf welche Kreise sich die Versicherung zu erstrecken habe, 
die zu zahlenden Entschädigungen, die Höhe des versicherungs— 
pflichtigen Einkommens, die Leistung von Beiträgen seitens der 
Arbeiter, endlich die Frage, ob die Arbeiter bei Unfällen, die durch 
grobes Verschulden ihrerseits veranlaßt seien, die ganze oder nur 
einen Theil der Entschädigung erhalten sollen. 
Bezüglich der Organisation hatte die Kommission den folgenden 
Antrag gestellt: 
„Neben den Reichs-Gefahrenklassen, die durch das ganze 
Reich sich erstrecken und die größtmöglichste Gleichmäßigkeit der 
Beiträge sowie die Sicherheit ihres Einganges verbürgen, sollen alle 
Industriezweige und Betriebsarten eines höheren Verwaltungs— 
bezirks zu einem Bezirksverband vereinigt werden. Dieser soll, 
behufs Erleichterung der gesammten Verwaltung und Erledigung 
gewisser Verwaltungsgeschäfte, je nach Bedürfniß in räumlich 
) S. Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 18, S. 4 ff.
	        
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