Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 217 
und zusammenhängende Abtheilungen zerlegt werden können. Für die 
indes Aufbringung der Lasten des Bezirksverbandes sollen die Gefahren— 
vurde klassen den Maßstab der Vertheilung bilden. Unter diesen Um— 
if die ständen würde es selbst für Bergwerke der Bildung von besonderen, 
ission über die Bezirks- bezw. Landesgrenzen hinausgehenden Genossen— 
i der schaften, wie sie der 8 13 vorschreibt, in der Regel nicht bedürfen. 
enden Es versteht sich übrigens von selbst, daß Ausnahmen nach allen 
die Richtungen hin zulässig sein müssen. Demgemäß müssen die Landes— 
nicht regierungen ermächtigt werden, da, wo die Verhältnisse dies 
8 die dringend nothwendig machen, Modifikationen eintreten zu lassen, 
dem derartig, daß in einem höheren Verwaltungsbezirke die Bildung 
agen. mehrerer Betriebsverbände zulässig und daß es auch gestattet sein 
Aus⸗ soll, mehrere höhere Verwaltungsbezirke zu einem Betriebsverbande 
zu vereinigen.“ 
teral⸗ In der Diskussion vertrat Regierungsrath a. D. Schueck 
äfts⸗ die Regierungsvorlage und die fachgenossenschaftliche Or— 
e der ganisation. Direktor Lohren faßte seine Ansicht dahin zusammen, 
daß der. Betriebsverband für den Regierungsbezirk mit seinen 
uur Abtheilungen nicht Grundlage des Ganzen sein könne, und daß die 
ission Betriebsgenossenschaften nur anf Antrag gebildet werden sollten. 
ngen Im Großen und Ganzen könne die im Gesetz vorgesehene Or— 
inde, ganisation wohl als Grundlage angenommen werden. Die von 
habe, der Kommission als wünschenswerth bezeichneten Abweichungen 
ings— würden sich sehr wohl in die einzelnen Paragraphen des Gesetzes 
der einflechten lassen. 
durch Bueck trat für den Beschluß der Kommission ein. Er hob 
nur besonders hervor, daß bei der für die Unfallversicherung zu schaffenden 
Organisation die eventuell später einzuführende Invaliden- und 
nden Altersversicherung nicht in Betracht gezogen werden sollte, da diese 
für sich eine besondere Organisation erfordern würde. Direktor 
zanze Servaes und Bürgermeister a. D. Russell stellten sich auf den 
der Standpunkt der Kommission; letzterer mit einigen Ergänzungen, 
ulle die er, wie folgt, formulirte: 
ngs⸗ 1. „Wir sprechen uns für das Umlageverfahren aus.“ 
soll, 2. „Träger der Unfallversicherungslast ist der Bezirksverband 
usig mit einem Zuschuß des Reiches von so und so viel Prozent.“ 
mlich 3. „Innerhalb des Bezirksverbandes werden die restlichen so 
und so viel Prozent von den Betheiligten aufgebracht und zwar
	        
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