2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 219
viel Die vom Ausschusse mit der bereits mehrfach erwähnten
nach Denkschrift vorgelegten, das Krankenkassengesetz betreffenden Anträge
der Kommission wurden nochmals berathen und mit folgenden Er—
liche gänzungen angenommen:
strie) Zu 8 58 wurde auf Antrag des Dr. Webski folgender Zu—
räge satz beschlossen:
gen⸗ „Durch das Kassenstatut kann festgestellt werden, daß Fabrik—
zirks arbeiterinnen für die Zeit der Entbindung Unterstützungen bis zur
nach Dauer von sechs Wochen und bis zur Höhe von , des durch—
öhne schnittlichen Tagesverdienstes gewährt werden können.“
dem Ferner wurde auf Antrag des Geh. Finanzrath Jencke
hinzugefügt:
f die „Durch das Kassenstatut kann bestimmt werden, daß ab—
über gesehen von dem Krankengelde, das nach dem Schlußsatz des 87
nel— im Falle der Gewährung von freier Kur und Verpflegung an die
atte, Angehörigen des im Krankenhause Untergebrachten gezahlt wird,
ssell ein Krankengeld auch demjenigen Erkrankten, welcher keine An—
gehörigen hat, in Höhe bis zu des ortsüblichen Tagelohnes
mm—⸗ gewährt wird.“
den Nach Schluß der Berathungen über die beiden Gesetzentwürfe
irth⸗ beauftragte der Ausschuß die drei Geschäftsführer Beutner,
gene Dr. Rentzsch und Bueck, unter Zuziehung von Direktor Lohren und
ngs⸗ Regierungsrat Schueck, eine Denkschrift nebst Motiven be—
den treffend das Krankenkassengesetz und eine formulirte
Vorlage betreffend das Unfallversicherungsgesetz behufs
nden Versendung an die Mitglieder des Reichstags vor dessen
n Zusammentritt auszuarbeiten.
ur
agte, Die Verhandlungen und Beschlüsse des Ausschusses des
den Centralverbandes Deutscher Industrieller wurden in der Sitzung
Nark des Ausschusses des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirth—
an⸗ schaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen zu Düsseldorf
eiter am 10. November 1882 einer eingehenden Erörterung unterterzogen.
Fall Generalsekretär Bueck erläuterte die vom Centralverband ange—
ßige nommenen Vorschläge der von diesem eingesetzten Kommission und
wie stellte ausdrücklich fest, daß die von dem Verein und von der
irken Nordwestlichen Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl—
ädi⸗ Industrieller eingesetzte Kommission sich in einer, vor der hier in
Rede stehenden Ausschußsitzung des Vereins abgehaltenen Sitzung,