2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 229
die Bei objektiver Würdigung der hier dargestellten
Entstehung des Krankenkassengesetzes wird anerkannt
ung werden müssen, daß der Centralverband, besonders kräftig
chen unterstützt von den rheinisch-westfälischen wirthschaftlichen
ve— und industriellen Vereinigungen, in ernster, sehr mühe—
halb voller Arbeit bestrebt gewesen war die praktischen Er—
hen fahrungen zur Geltung zu bringen, die in ihrem viel—
atte fachen und unmittelbaren Verkehr mit den bisherigen
Hilfs- und Krankenkassen zu sammeln die Industriellen
ge— mehr als jeder andere Stand Gelegenheit gehabt hatte.
nen, Diese Mühe war vergebens aufgewendet worden. Die
e Rathschläge der Männer aus der Praxis waren mit ver—
zeise letzendem Mißtrauen aufgenommen und geringschätzig bei
eler Seite geschoben worden. Daß sie berechtigt waren, ist
n⸗ später bezüglich der wesentlichsten Einwände erkannt
sen. worden. Ob die gegenwärtig von sehr weiten Kreisen
llen deutlich wahrgenommenen, aus jener Behandlung des
oge⸗ Krankenkassengesetzes hervorgegangenen schweren Miß—
men stände jemals werden beseitigt werden können, ist, bei der
ist, Gestaltung der politischen und sozialen Verhältnisse zu
den Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts, äußerst fraglich.
lage
an Noch bevor am 19. April 1883 die zweite Berathung des die
e in Krankenversicherung der Arbeiter betreffenden Gesetzentwurfes begann,
tist, erschien die Kaiserliche Botschaft vom 14. April 1883.*) Sie bildete
asse insofern einen außergewöhnlichen Vorgang und erregte großes Auf—
azu⸗ sehen, weil sie, abgesehen von der Begründung der vorzeitigen Ein—
igen bringung des Reichshaushaltsetats für 1884/85, augenscheinlich
den. erlassen war, um dem Reichstage die Erfüllung seiner auf dem
tage Gebiete der Arbeiterversicherung liegenden Aufgaben dringend nahe
zu legen.
es Der Kaiser berief sich auf seine Botschaft vom 17. November
Zu⸗ 1881 und die in ihr ausgesprochene Ueberzeugung, daß die Gesetz—
us gebung sich nicht auf polizeiliche und strafrechtliche Maßregeln zur
rten Unterdrückung und Abwehr staatsgefährlicher Umtriebe beschränken
vder dürfe, sondern suchen müsse, zur Heilung oder Milderung des durch
and Strafgesetz bekämpften Uebels Reformen einzuführen, die dem
doch *) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
V. Legisl.-Periode, 2. Session 1882/883, Band 6, Anlage Nr. 246, S. 936.