2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 245
nden Gesetzentwurfe vorgeschlagene Organisation, weil sie ganz verschiedene
itteln Industriezweige künstlich durch Zwang zusammenschweiße. Er
meinte, daß die in Rede stehenden Korporationen sich zwar frei—
pCt. willig nach und nach bilden könnten, er sei aber ein Gegner des
ßlich Strebens sie auf dem Wege des Zwanges ins Leben zu rufen.
ltniß Der ursprüngliche Vorschlag des Centralverbandes habe den Ver—
die sicherungsʒzwang ausgesprochen, die Betätigung aber unter Kon—
der stituirung einer subsidiären Reichsanstalt freigelassen. Er halte es
cden; für zweckmäßig auf diesen Weg zurückzukehren, der nur unter der
issen, Einwirkung des Schlagwortes „Korporative Grundlage“ verlassen
is worden sei. Er schlage daher vor, die folgende Resolution an—
Be⸗ zunehmen: „Bei der thatsächlich vorhandenen Schwierigkeit eine
ein⸗ zweckmäßige Organisation der Unfallversicherung auf genossen—
schaftlich korporativer Grundlage herbeizuführen, unterläßt es
schließlich die Delegirtenversammlung nicht zu ernster Erwägung
durch zu stellen, ob nicht am zweckmäßigsten und gleichzeitig am ein—
fachsten auf die Grundzüge der Reichsversicherungsanstalt zurück—
icher⸗ zugreifen wäre.“
Direktor Frommel-Augsburg verwies auf den mündlichen
ur Bericht der achten Kommission des Reichstages, in dem unter
nicht Nr. 11 gefordert war: „Unter den durch das Gesetz festzustellenden
ienen Normativbestimmungen ist zulässig:
iebs⸗ a) Freiwillige Bildung von Genossenschaften zur selbstständigen
efaßt Uebernahme des gesammten Risikos.“
Er stimmte den vorgelegten Resolutionen der Referenten
das zu, konnte aber nicht das Verlangen unterdrücken, den auf die
nach freiwillige Bildung von Genossenschaften gerichteten Wunsch be—
die sonders eindringlich hervorzuheben. Die Zahl der Unfälle stehe
f die im Verhältniß zu den eingeführten Sicherheitsmaßregeln. In
lichen den Zwangsgenossenschaften werde nicht bei allen Unternehmern
Zweck das gleiche Streben vorhanden sein für die Sicherheit in den
m in Betrieben Sorge zu tragen. Redner führte als Beispiel die
e als Erfolge der im Elsaß errichteten „Société pour prévenir les
accidents de machines“ an und meinte, daß solche Erfolge nur
erste durch den guten Willen aller Betheiligten herbeigeführt werden
eiten könnten oder durch einen in der Weise auszuübenden Zwang, daß
zlich; der Widerstrebende nicht in den Verband aufgenommen wird.
von Frommel beantragte der Resolution III unter g folgenden
iteten Satz hinzuzufügen: „daß unter den durch das Gesetz festzustellenden