2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 257
Kautelen bezüglich Sicherung ihrer Verpflichtungen, freiwillig zu
besonderen Genossenschaften zusammentreten bezw. die Unfalllast
inn übernehmen.“
uden „Der Verband kann sich nicht damit einverstanden erklären,
lten, daß die Unfallversicherung der Arbeiter auf diejenigen Betriebe be—
renze schränkt werde, für welche das Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871
mdie Geltung hat; er verlangt vielmehr, daß dem betreffenden Gesetze
uder mindestens diejenige Ausdehnung gegeben werde, welche in dem
rma— 8 1 des letzten Gesetzentwurfs von den Verbündeten Regierungen
u selbst in Aussicht genommen war.“
des 2. „Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Besserung der
tnisse sozialen Verhältnisse im Interesse des Staats und aller Angehörigen
tigen desselben liegt, daß ferner für die Gemeinden die seit Alters her
bestehende Verpflichtung, ihren hilfsbedürftigen Angehörigen Unter—
nmer stützung angedeihen zu lassen, in diesem Falle aufgehoben werden
ehen, soll, hält es der Verband für unstatthaft die ganze Last der Unfall—
osten versicherung den Betriebsunternehmern allein aufzubürden. Der
Verband hält es daher für erforderlich, daß ein Theil dieser Last
g der aus öffentlichen Mitteln getragen werde.“
mdem 3. „Auch die Arbeiter müßten zur Zahlung eines, wenn auch
Ver⸗ geringen Theiles der Beiträge verpflichtet werden. Diese Beitrags—
Er pflicht der Arbeiter ist erforderlich, um bei denselben das Gefühl
der Selbstverantwortlichkeit zu erhalten und deren Betheiligung bei
ermn— der für die Durchführung der Unfallversicherung erforderlichen Ver—
durch waltung zu ermöglichen; denn nur durch eine solche Betheiligung
erbei⸗ kann die Mitwirkung der Arbeiter bei Bekämpfung der Simulation,
auf bei dem Erlaß von Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und
an bei Feststellung der Entschädigungen und Renten in geeigneter
Weise herbeigeführt werden.“
en 4. „An der von der Regierung beantragten dreizehnwöchigen
ie sich Frist, während welcher die Krankenkassen für alle Unfälle aufzukommen
e haben, beantragt der Verband unentwegt festzuhalten. In An—
h in betracht, daß nach der von der Regierung bekannt gegebenen
wer Statistik die in diese Zeit fallenden Unfälle, so weit sie 95 pCt.
en. aller Unfälle betragen, 161/,, höchstens 20 pCt. der gesammten
snrn Entschädigungen erfordern sollen, kann von einer Mehrbelastung
nzelne der Arbeiter zu Gunsten der Arbeitgeber um so weniger die Rede
len sein, als ersteren durch die neue Gesetzesvorlage Entschädigung nicht