Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 257 
Kautelen bezüglich Sicherung ihrer Verpflichtungen, freiwillig zu 
besonderen Genossenschaften zusammentreten bezw. die Unfalllast 
inn übernehmen.“ 
uden „Der Verband kann sich nicht damit einverstanden erklären, 
lten, daß die Unfallversicherung der Arbeiter auf diejenigen Betriebe be— 
renze schränkt werde, für welche das Haftpflichtgesetz vom 7. Juni 1871 
mdie Geltung hat; er verlangt vielmehr, daß dem betreffenden Gesetze 
uder mindestens diejenige Ausdehnung gegeben werde, welche in dem 
rma— 8 1 des letzten Gesetzentwurfs von den Verbündeten Regierungen 
u selbst in Aussicht genommen war.“ 
des 2. „Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Besserung der 
tnisse sozialen Verhältnisse im Interesse des Staats und aller Angehörigen 
tigen desselben liegt, daß ferner für die Gemeinden die seit Alters her 
bestehende Verpflichtung, ihren hilfsbedürftigen Angehörigen Unter— 
nmer stützung angedeihen zu lassen, in diesem Falle aufgehoben werden 
ehen, soll, hält es der Verband für unstatthaft die ganze Last der Unfall— 
osten versicherung den Betriebsunternehmern allein aufzubürden. Der 
Verband hält es daher für erforderlich, daß ein Theil dieser Last 
g der aus öffentlichen Mitteln getragen werde.“ 
mdem 3. „Auch die Arbeiter müßten zur Zahlung eines, wenn auch 
Ver⸗ geringen Theiles der Beiträge verpflichtet werden. Diese Beitrags— 
Er pflicht der Arbeiter ist erforderlich, um bei denselben das Gefühl 
der Selbstverantwortlichkeit zu erhalten und deren Betheiligung bei 
ermn— der für die Durchführung der Unfallversicherung erforderlichen Ver— 
durch waltung zu ermöglichen; denn nur durch eine solche Betheiligung 
erbei⸗ kann die Mitwirkung der Arbeiter bei Bekämpfung der Simulation, 
auf bei dem Erlaß von Vorschriften zur Verhütung von Unfällen und 
an bei Feststellung der Entschädigungen und Renten in geeigneter 
Weise herbeigeführt werden.“ 
en 4. „An der von der Regierung beantragten dreizehnwöchigen 
ie sich Frist, während welcher die Krankenkassen für alle Unfälle aufzukommen 
e haben, beantragt der Verband unentwegt festzuhalten. In An— 
h in betracht, daß nach der von der Regierung bekannt gegebenen 
wer Statistik die in diese Zeit fallenden Unfälle, so weit sie 95 pCt. 
en. aller Unfälle betragen, 161/,, höchstens 20 pCt. der gesammten 
snrn Entschädigungen erfordern sollen, kann von einer Mehrbelastung 
nzelne der Arbeiter zu Gunsten der Arbeitgeber um so weniger die Rede 
len sein, als ersteren durch die neue Gesetzesvorlage Entschädigung nicht
	        
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