260 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
mit der Maßgabe, daß vor der Veröffentlichung der Resultate dem
Ausschusse Bericht zu erstatten sei.
Ferner wurde beschlossen die am ersten Tage der Sitzung zur
Unfallversicherung gefaßten Beschlußanträge mit ausführlicher Be—
gründung dem Reichskanzler, dem Bundesrath und den einzelnen
Regierungen zu überreichen. Das Direktorium wurde beauftragt und
ermächtigt, falls der Bundesrath auf die Wünsche des Central—
verbandes nicht eingehen sollte, die Beschlußanträge auch dem Reichs—
tage zu unterbreiten und, wenn es für zweckmäßig erachtet werden
sollte, während der Session des Reichstages eine Generalversamm—
lung des Centralverbandes nach Berlin zu berufen.
Es sei hier noch bemerkt, daß der Geh. Finanzrath Jencke,
Vorsitzender vom Direktorium der Firma Fried. Krupp, gegen—
wärtig Vorsitzender vom Centralverband Deutscher Industrieller,
der bereits mehrmals — beispielsweise in Stuttgart — an den
Versammlungen des Centralverbandes theilgenommen hatte, in der
vorstehend besprochenen Sitzung des Ausschusses zum ersten Male
in die Verhandlungen über die Unfallversicherung eingegriffen hatte.
In den Grundzügen war das Umlageverfahren zur Auf—
bringung der durch die Unfallversicherung entstehenden Kosten in
Aussicht genommen. Der Centralverband hatte diese Art der
Aufbringung der Mittel stets als richtig erkannt und dessen Ein—
führung verlangt. Von sehr einflußreichen Politikern, National—
ökonomen und auch von vereinzelten, sehr angesehenen Industriellen
wurde dieses System verurtheilt und die Einführung des Kapital—
deckungsverfahrens energisch befürwortet. Die Erfahrung hatte
leider gelehrt, daß die Regierung sich im Verlaufe der Zeit ver—
anlaßt gesehen hatte, hinsichtlich höchst bedeutsamer grundlegender
Bestimmungen ihre wohlbegründete und anscheinend feste Ueber—
zeugung dem Andrängen der parlamentarischen Mehrheit zu opfern.
Der Reichszuschuß und der Beitrag der Arbeiter war derart bereits
preisgegeben worden. Daher regte sich im Centralverband nicht
ohne Grund die Besorgniß, daß auch bezüglich Aufbringung der
Mittel für die Unfallversicherung die meist theoretischen An—
schauungen der Vertreter des Kapitaldeckungsverfahrens den Sieg
davon tragen könnten. Die von dem Reichstagsabgeordneten
Dr. Th. Barth herausgegebene Zeitschrift „Die Nation“ hatte
über die Grundzüge zu dem dritten Entwurf des Unfallversicherungs—