Full text: Zweiter Band (2. Band)

260 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
mit der Maßgabe, daß vor der Veröffentlichung der Resultate dem 
Ausschusse Bericht zu erstatten sei. 
Ferner wurde beschlossen die am ersten Tage der Sitzung zur 
Unfallversicherung gefaßten Beschlußanträge mit ausführlicher Be— 
gründung dem Reichskanzler, dem Bundesrath und den einzelnen 
Regierungen zu überreichen. Das Direktorium wurde beauftragt und 
ermächtigt, falls der Bundesrath auf die Wünsche des Central— 
verbandes nicht eingehen sollte, die Beschlußanträge auch dem Reichs— 
tage zu unterbreiten und, wenn es für zweckmäßig erachtet werden 
sollte, während der Session des Reichstages eine Generalversamm— 
lung des Centralverbandes nach Berlin zu berufen. 
Es sei hier noch bemerkt, daß der Geh. Finanzrath Jencke, 
Vorsitzender vom Direktorium der Firma Fried. Krupp, gegen— 
wärtig Vorsitzender vom Centralverband Deutscher Industrieller, 
der bereits mehrmals — beispielsweise in Stuttgart — an den 
Versammlungen des Centralverbandes theilgenommen hatte, in der 
vorstehend besprochenen Sitzung des Ausschusses zum ersten Male 
in die Verhandlungen über die Unfallversicherung eingegriffen hatte. 
In den Grundzügen war das Umlageverfahren zur Auf— 
bringung der durch die Unfallversicherung entstehenden Kosten in 
Aussicht genommen. Der Centralverband hatte diese Art der 
Aufbringung der Mittel stets als richtig erkannt und dessen Ein— 
führung verlangt. Von sehr einflußreichen Politikern, National— 
ökonomen und auch von vereinzelten, sehr angesehenen Industriellen 
wurde dieses System verurtheilt und die Einführung des Kapital— 
deckungsverfahrens energisch befürwortet. Die Erfahrung hatte 
leider gelehrt, daß die Regierung sich im Verlaufe der Zeit ver— 
anlaßt gesehen hatte, hinsichtlich höchst bedeutsamer grundlegender 
Bestimmungen ihre wohlbegründete und anscheinend feste Ueber— 
zeugung dem Andrängen der parlamentarischen Mehrheit zu opfern. 
Der Reichszuschuß und der Beitrag der Arbeiter war derart bereits 
preisgegeben worden. Daher regte sich im Centralverband nicht 
ohne Grund die Besorgniß, daß auch bezüglich Aufbringung der 
Mittel für die Unfallversicherung die meist theoretischen An— 
schauungen der Vertreter des Kapitaldeckungsverfahrens den Sieg 
davon tragen könnten. Die von dem Reichstagsabgeordneten 
Dr. Th. Barth herausgegebene Zeitschrift „Die Nation“ hatte 
über die Grundzüge zu dem dritten Entwurf des Unfallversicherungs—
	        
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