Full text: Zweiter Band (2. Band)

262 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
ein Stammgast ist, und daß hier intra und extra gesündigt wird, wie 
dies im Leben meistens der Fall ist. Ich mache es mir deshalb 
auch nicht so leicht, wie der Anonymus in der „Nation“, welcher 
alles das, was die Reichsregierung, die Industrie, der Central— 
verband Deutscher Industrieller und dergl. in Bezug auf die 
Arbeiterversicherungsgesetze bisher geleistet oder in Vorschlag gebracht 
haben, mit einigen wegwerfenden Redensarten abfertigt. Für ihn 
haben sich alle diese Vorschläge „niemals auf die Höhe eines 
Prinzipes zu erheben vermochte Megierung und 
Industrie sind vielmehr von einem unvollständigen 
Projelle zum andern umhergeirrt Sie habe den 
Boden einer allmählichen Rechtsentwicklung verlassen und 
den der gesetzgeberischen Willkür beschritten“ . . . „Sie 
charakterisirt sich durch Prinzipienlosigkeit“ und „habe 
endlich in den Grundzügen des dritten Entwurfs die ganze 
Armuth ihrer gesetzgeberischen Kraft enthüllt.“ Der alte 
Goethe hatte doch Recht „mit der Bescheidenheit kommt man in 
der Welt nicht vorwärts.“ 
Diese höchst bedeutungsvolle Schrift legte überzeugend den 
Nachtheil des Kapitaldeckungsverfahrens für die Industrie und die 
Nothwendigkeit dar, das Umlageverfahren beizubehalten. Sie hätte 
wohl noch Beachtung verdient, als in neuerer Zeit, bei Revision 
der Arbeiterversicherungsgesetze, die Regierung allem Anschein nach 
selbst, gegen den Widerspruch der gesammten deutschen Industrie, 
in der über alles Maß hinausgehenden Erhöhung der Reserve— 
fonds der Berufsgenossenschaften, eine gesetzgeberische Maßregel 
veranlaßte, die das für die Unfallversicherung angenommene 
Umlageverfahren nahezu in das Kapilaldeckungsverfahren überführte. 
Die Denkschrift schloß mit folgenden Worten: „Der Abgeordnete 
Oechelhäuser bemerkte in seiner Rede vom 13. März wörtlich: 
„Sogar der Centralverband Deutscher Industrieller, der doch seine 
Interessen scharf vertritt und bisher entschieden auf dem Umlage— 
verfahren, im Gegensatz zu dem Deckungsverfahren, bestand, hat 
in seiner letzten Kundgebung speziell dieses Streitpunktes nicht mehr 
Erwähnung gethan. Vielleicht hat er sich überzeugt, daß bei der 
reichlichen Versicherung seiner Mitglieder gegen Haftpflicht und 
Nichthaftpflicht die Mehrbelastung in der That nur unbedeutend 
sein wird. — Auf alle Fälle hätten die Herren, wenn sie diesen 
Punkt noch als wesentlich betrachteten, ihn unbedingt zur Sprache
	        
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