262 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
ein Stammgast ist, und daß hier intra und extra gesündigt wird, wie
dies im Leben meistens der Fall ist. Ich mache es mir deshalb
auch nicht so leicht, wie der Anonymus in der „Nation“, welcher
alles das, was die Reichsregierung, die Industrie, der Central—
verband Deutscher Industrieller und dergl. in Bezug auf die
Arbeiterversicherungsgesetze bisher geleistet oder in Vorschlag gebracht
haben, mit einigen wegwerfenden Redensarten abfertigt. Für ihn
haben sich alle diese Vorschläge „niemals auf die Höhe eines
Prinzipes zu erheben vermochte Megierung und
Industrie sind vielmehr von einem unvollständigen
Projelle zum andern umhergeirrt Sie habe den
Boden einer allmählichen Rechtsentwicklung verlassen und
den der gesetzgeberischen Willkür beschritten“ . . . „Sie
charakterisirt sich durch Prinzipienlosigkeit“ und „habe
endlich in den Grundzügen des dritten Entwurfs die ganze
Armuth ihrer gesetzgeberischen Kraft enthüllt.“ Der alte
Goethe hatte doch Recht „mit der Bescheidenheit kommt man in
der Welt nicht vorwärts.“
Diese höchst bedeutungsvolle Schrift legte überzeugend den
Nachtheil des Kapitaldeckungsverfahrens für die Industrie und die
Nothwendigkeit dar, das Umlageverfahren beizubehalten. Sie hätte
wohl noch Beachtung verdient, als in neuerer Zeit, bei Revision
der Arbeiterversicherungsgesetze, die Regierung allem Anschein nach
selbst, gegen den Widerspruch der gesammten deutschen Industrie,
in der über alles Maß hinausgehenden Erhöhung der Reserve—
fonds der Berufsgenossenschaften, eine gesetzgeberische Maßregel
veranlaßte, die das für die Unfallversicherung angenommene
Umlageverfahren nahezu in das Kapilaldeckungsverfahren überführte.
Die Denkschrift schloß mit folgenden Worten: „Der Abgeordnete
Oechelhäuser bemerkte in seiner Rede vom 13. März wörtlich:
„Sogar der Centralverband Deutscher Industrieller, der doch seine
Interessen scharf vertritt und bisher entschieden auf dem Umlage—
verfahren, im Gegensatz zu dem Deckungsverfahren, bestand, hat
in seiner letzten Kundgebung speziell dieses Streitpunktes nicht mehr
Erwähnung gethan. Vielleicht hat er sich überzeugt, daß bei der
reichlichen Versicherung seiner Mitglieder gegen Haftpflicht und
Nichthaftpflicht die Mehrbelastung in der That nur unbedeutend
sein wird. — Auf alle Fälle hätten die Herren, wenn sie diesen
Punkt noch als wesentlich betrachteten, ihn unbedingt zur Sprache