Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 289 
gt tragen sei. Die Frage der größeren Unfallgefahr, welcher der 
e. einzelne Arbeiter ausgesetzt sei, werde durch den Lohn ausgeglichen. 
er Baare wollte lieber als Arbeiterausschüsse die Arbeiter in 
n, den Vorstand der Berufsgenossenschaft aufnehmen, und dabei habe 
st, er auf die Knappschaftskassen verwiesen. Dieser Hinweis sei nicht 
e, zutreffend, da die Knappschaftskassen durchaus andere Zwecke und 
el demgemäß auch andere Verwaltungsbefugnisse hätten, als sie den 
is Berufsgenossenschaften zugetheilt werden sollen. Schon die Fest— 
r⸗ stellung des Statuts der Berufsgenossenschaften berühre die Inter— 
le essen der Arbeitgeber in so vielseitiger Weise, daß die Betheiligung 
r⸗ der Arbeiter mit gleichen Rechten, wie Baare sie zugebe, ein 
te hochgefährliches Experiment sein würde. Wenn dieses Bedenken 
von den Anwesenden getheilt werden sollte, so würden sie erkennen, 
z⸗ daß es keinen anderen Weg als die Arbeiterausschüsse gebe, um 
u⸗ die Arbeiter in zweckmäßiger Weise an der Verwaltung zu be— 
theiligen. 
ff, Bei den Einwendungen gegen die Arbeiterausschüsse sei der 
yst von dem Herrn Staatsminister bereits hervorgehobene Umstand 
m nicht genügend beachtet worden, daß der Arbeiter im Ausschusse 
ie nicht seinem eigenen Arbeitgeber, sondern der Genossenschaft gegen— 
r, übertrete. In den Knappschaftsverbänden und lokalen Kassen habe 
der Arbeitgeber einen gewissen Einfluß auf die Arbeiter, weil es 
te. seine Arbeiter seien. Bei der Verwaltung der Genossenschaft liege 
die Sache ganz anders. Dadurch, daß die Arbeiter aus weit von 
ig einander liegenden Orten an einem dritten Orte zusammenkommen, 
n um über Unfallverhütungsvorschriften zu berathen, könne das Ver— 
n hältniß zu ihren Arbeitgebern in keiner Weise getrübt werden. 
Die von dem Referenten beanstandeten Bestimmungen über 
die Unfallversicherungsvorschriften seien in den „Grundzügen“ nicht 
cn enthalten gewesen, weil die Regierung gleichfalls Bedenken gehabt 
u habe, den Konkurrenten Einsicht in die Betriebe zu gestatten. 
e Diese Bedenken seien aber geschwunden, nachdem gerade von dem 
er Vertreter einer Industrie, die die Verletzung von Fabrikgeheimnissen 
am meisten zu fürchten habe, von dem Fabrikbesitzer Kalle, dem 
Vertreter der chemischen Industrie, im Volkswirthschaftsrath die 
Aufnahme der beanstandeten Bestimmung in den Gesetzentwurf 
si beantragt worden sei. Zu erwähnen sei hierbei noch, daß dem 
Betriebsunternehmer das Recht zustehe, einen ihm nicht vertrauens— 
würdig erscheinenden Delegirten der Berufsgenossenschaft abzulehnen. 
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