2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 295
abe insbesondere von Sr. Durchlaucht dem Herrn Reichskanzler selbst,
Ver— in ihren Zwecken und Zielen so sehr verurtheilte Partei sich für
elen die Sache ins Zeug legt. Meine Herren, es waren Mitglieder
rent der deutsch⸗freisinnigen Partei, welche ausnahmsweise Vertheidiger
and des Regierungsentwurfs waren und allerdings noch weiter gehen
irekt wollten, indem sie eine Erweiterung der Befugnisse der Arbeiter⸗
ten ausschüsse und die Vornahme der Wahlen zu denselben auf der
daß Grundlage des allgemeinen direkten Arbeiterstimmrechts wünschten.“
tion In weiterer Ausführung dieser Gedanken schilderte der Referent
setz⸗ die Gefahr der sicher vorauszusehenden agitatorischen Wirksamkeit
daß der Mitglieder der Arbeiterausschüsse, womit Ruhe und Frieden
Ein⸗ in den großen Industriegebieten aufhören würden.
ann Die auf die Einführung des Arbeiterbeitrages gerichteten
ist. Bestrebungen erachte auch er als aussichtslos. Er theile aber nicht
nicht den prinzipiellen Standpunkt des Geheimen Bergrath Leuschner
daß und werde daher seine betreffende Resolution aufrecht erhalten.
dert Dies führe er an wegen des Uebergangs zu der Erklärung, daß er
doch sich dem Gedanken des Geheimen Kommerzienrath Baare anschließe.
ung In seinem Referat habe er freilich den Standpunkt der Kommission
nem des Reichstages, die dem Arbeiter auch ohne Beitragsleistung bei
Ilen der Verwaltung der Berufsgenossenschaft gleiche Rechte wie dem
in Arbeitgeber gewähren wolle, im Hinblick auf das bei der Kranken—
zahl kasse durchgeführte Prinzip, angreifen müssen. Die Richtigkeit des
tniß Baareschen Gedankens erkenne er aber vollständig an und er
vird spreche seine Ueberzeugung dahin aus, daß er für den zweifellosen
erth Fall, daß der Arbeiterbeitrag in dem Gesetze nicht Aufnahme finden
und werde, sich bereit erkläre, den Arbeiter auch ohne Beitrag in die
die Verwaltung der Berufsgenossenschaft aufzunehmen, selbstverständlich
ehr⸗ unter Wegfall der besonderen Arbeiterausschüsse. Das Maß des
be⸗ Einflusses, den man dem Arbeiter in der Genossenschaft geben könne,
ug würde er vorläufig als offene Frage betrachten.
des Er komme jetzt zu den Ausführungen, die von Seiten der Herren
litik Vertreter der Regierung seiner Ansicht über die Befugnisse der Berufs—
zanz genossenschaften entgegengestellt worden seien. Der Herr Staats—
hlen minister habe auf die Agenten der Versicherungsgesellschaften als
scht⸗ Beispiel hingewiesen. Dieser Vergleich sei unzutreffend, denn der
hat. Agent sei kein Konkurrent. Der Herr Staatssekretär habe ferner ge—
ung meint, man brauche den Berufsgenossenschaften den Einblick in die
ing, Verhältnisse überhaupt nicht weiter zu gestatten, als deren Aufgabe es