Full text: Zweiter Band (2. Band)

314 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
In der dritten Lesung wurde der Gesetzentwurf angenommen.*) 
Das Gesetz, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung 
der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Per— 
sonen, vom 5. Mai 1886 wurde am 12. Mai desselben Jahres im 
Reichsgesetzblatt veröffentlicht. **) 
Am 17. Dezember 1884 wurde, bevor das Unfallversicherungs— 
gesetz vollständig in Kraft getreten war, dem Reichstag der Entwurf 
eines Gesetzes, betreffend „Die Ausdehnung der Unfall- und 
Krankenversicherung“ unterbreitet.**) Mit diesem Gesetzentwurf be— 
schäftigte sich der Centralverband in seiner Ausschußsitzung am 
25. Januar 1885. Das Referat erstattete wiederum der Geheime 
Finanzrath Jencke. ) 
Nach dem Gesetzentwurf sollte die Unfallversicherung erstreckt 
werden auf den gesammten Betrieb der Post-⸗, Telegraphen- und Eisen— 
bahnverwaltungen, auf sämmtliche Betriebe der Marine— und 
Heeresverwaltungen, einschließlich der von diesen Verwaltungen für 
eigene Rechnung auszuführenden Bauten, ferner auf den Baggerei— 
betrieb, den gewerbsmäßigen Fuhrwerks-, Binnenschiffahrts-, 
Flößerei⸗, Prahm- und Fährbetrieb, sowie auf den Gewerbebetrieb 
des Schiffsziehens, auf den gewerbsmäßigen Speditions-, Speicher— 
und Kellereibetrieb, sowie endlich auf den Gewerbebetrieb der 
Güterpacker, Güterlader, Schaffer, Bracker, Wäger, Messer, Schauer 
und Stauer. Für die im Besitz von Staatsverwaltungen befind— 
lichen Betriebe sollte an die Stelle der Berufsgenossenschaften das 
Reich beziehungsweise der Staat eintreten. In die bereits in Bil— 
dung begriffenen Berufsgenossenschaften der Industrie griff dieser 
Gesetzentwurf insofern ein, als festgestellt wurde, daß die Betriebe 
der Post-⸗, Telegraphen- und Eisenbahn-, sowie der Marine- und 
Heeresverwaltung, soweit sie unter das Unfallversicherungsgesetz 
fielen, von diesem ausgenommen und nach dem vorliegenden Gesetz— 
entwurf behandelt werden sollten. 
Der Referent verwies darauf, daß, wenn Hunderttausende von 
Arbeitern in fiskalischen Diensten nach dem ursprünglichen Unfall— 
) Die zweite Lesung fand statt ebendaselbst, Band 3, S. 1897; die 
dritte Berathung, Band 83, S. 1995. 
**) Reichsgesetzblatt 1886, Nr. 14, S. 131. 
***) Stenogr. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
VI. Legisl.-Periode, 1. Session 1884/85, Band 5, Anlagen Nr. 77, S. 249. 
) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 30, S. 16.
	        
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