Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 317 
id und Arbeiter sollten Beiträge zu diesen Kassen leisten und an der 
Verwaltung betheiligt sein. Der Centralverband erkannte an, daß 
en solche Fürsorge zur Herstellung und Wahrung des sozialen Friedens 
r beitragen würde, und daß die Resolutionen der vorerwähnten 
en Reichstagskommission geeignet seien, das Vorgehen und die Thätig— 
ge keit des Reiches in dieser Sache zu fördern. 
In der Delegirtenversammlung des Centralverbandes zu 
Dresden am 26. September 1881*) hatte die Unfallversicherung 
der Arbeiter auf der Tagesordnung gestanden. Dem Referenten, 
Generalsekretär Bueck, war, wie an der betreffenden Stelle hier be— 
reits bemerkt worden ist, der Auftrag ertheilt worden, sich bei dieser 
Gelegenheit auch über die Alters- und Invalidenversicherung der 
er Arbeiter zu äußern. In dieser Beziehung hob der Referent hervor, 
daß, im Gegensatz zu der in der Presse und in der publizistischen 
Literatur zum Ausdruck gelangenden öffentlichen Meinung, sowie 
3 zu den meisten wissenschaftlichen Vertretern der Volkswirthschaft in 
Deutschland, in den Kreisen des Centralverbandes sich im Verlauf 
der letzten zwei Jahre die Ansichten bereits soweit geklärt hätten, 
b daß der Versuch erfolglos sein würde, die Alters- und 
Invalidenversicherung auf dem Wege des freiwilligen 
Kassenwesens und der privaten Versicherung durch— 
r zuführen. Der Centralverband habe sich daher auch 
bezüglich der in Rede stehenden Versicherungsart für 
3 eine öffentliche Zwangsversicherung ausgesprochen. Diese 
Zwangsversicherung müsse sich aber nicht, wie nach halbamtlichen 
Mittheilungen der Reichskanzler plane, nur auf die Industrie— 
arbeiter oder gar nur auf einzelne Abtheilungen dieser erstrecken, 
sondern alle Arbeiter umfassen. Der Referent hob dann hervor, 
daß über die Absichten der Reichsregierung mit Bezug auf die 
h Durchführung einer Alters- und Invalidenversicherung ausreichende 
Kenntniß noch nicht vorhanden sei. Insbesondere seien auch keine 
hß statistischen Unterlagen vorhanden hinsichtlich der Zahl. der Versiche— 
rungspflichtigen, der muthmaßlichen Höhe der Versicherungsbeiträge 
und des durch die Kosten der Versicherung möglichen Druckes auf 
ler die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie 
en auf dem Weltmarkt. Unter diesen Umständen müsse er, der Refe— 
rent, beantragen, von einer weiteren Berathung der Einzelheiten 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 15.
	        
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