Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 319 
er⸗ fassen und die Kosten sollten zu einem Drittel von dem Reich, zu einem 
ge Drittel von den Arbeitgebern und zu einem Drittel von den 
pe Arbeitern aufgebracht werden. Hierzu bemerkte der Vorsitzende, 
en daß das von den Arbeitern zu zahlende Drittel unzweifelhaft auf 
it die Arbeitgeber abgewälzt werden würde. Da die Industrie auch 
ud den größten Theil der Steuern aufbringe, so würde auf sie auch 
n der größte Theil des Reichsbeitrages zurückfallen. Die Kosten 
en der neuen Versicherung würden daher auch in diesem 
Falle in der Hauptsache von der Industrie getragen 
im werden müssen. Zur Zeit entzögen sich die Einzelheiten der ge— 
m⸗ planten Versicherung noch jeder Beurtheilung, da sie noch nicht 
ten festgestellt seien; sie würden aber voraussichtlich noch im Laufe 
der dieses Jahres in die Erscheinung treten. Unter diesen Umständen 
ig habe es das Direktorium für seine Pflicht erachtet, der Frage jetzt 
ige schon näher zu treten und dahin zu wirken, daß, bevor ein solcher 
aft Gesetzentwurf den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt werde, 
e⸗ die Stimme der doch wohl am meisten betheiligten Industrie in 
ng geeigneter Weise zur Geltung gebracht werde. 
Der Vorhersage des Vorsitzenden entsprechend, veröffentlichte 
en die Reichsregierung am 17. November 1887, also noch in demselben 
em Jahre, „Grundzüge zur Alters- und Invalidenversicherung 
en der Arbeiter“ mit einer diese betreffenden Denkschrift.“) Nach 
diesen Vorlagen handelte es sich um eine Versicherung gegen Er— 
werbsunfähigkeit, entstanden infolge von Alter, Krankheit, oder 
Ne von nicht durch reichsgesetzliche Unfallversicherung gedeckte Unfälle. 
ibt Diese Versicherung sollte, über den Kreis der von den Unfall— 
zu versicherungsgesetzen umfaßten 10 Millionen Personen, ausgedehnt 
ler werden auf die im Handwerk und in der Fischerei beschäftigten 
Personen, ferner auf das Dienstpersonal in Handlungsgeschäften 
ern und auf Dienstboten und Hausgesinde. Demnach sollte sich die 
ng, Alters- und Invalidenversicherung auf etwa 12 Millionen Personen 
ne, erstrecken. 
ge⸗ VWVorgesehen war die Ertheilung einer Altersrente und einer 
len Invalidenrente. Das Recht auf die Altersrente sollte dem 
tet, Versicherten zustehen nach vollendetem 70. Lebensjahre ohne Rück— 
en sicht auf etwa noch vorhandene Erwerbsfähigkeit. Die Invaliden— 
m⸗ rente sollte gewährt werden ohne Rücksicht auf das Lebensalter 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 388, S. 83—34.
	        
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