Full text: Zweiter Band (2. Band)

334 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
das bei der Unfallversicherung zur Anwendung gelangte Umlage— 
verfahren einzuführen. Eine Gewähr für die Fortdauer der 
Rentenzahlung durch die entsprechende Ansammlung von Kapitalien 
wurde bei einer auf der Zwangsgesetzgebung des Staates beruhenden 
Einrichtung nicht für nothwendig erachtet. Vom volkswirthschaft— 
lichen Standpunkte sei allein richtig, daß eine Nation alljährlich 
das zur Versorgung ihrer Invaliden Nothwendige aufbringe. 
Thatsächlich wäre es aber auch, wie Generalkonsul Russel ein— 
gehend darlegte, für eine Nation als Ganzes nicht möglich, 
sich eine Zukunftsreserve, wie die im Entwurf ins Auge gefaßte, 
zu sichern, wenn sie nicht dazu schreiten wolle die gesammelten 
Fonds in fremden Werthen anzulegen, um so den nöthigen 
„Gegenposten“ in den produktiven Kräften der Nation zu schaffen. 
Wenn eine Nation — und darauf laufe bei der zu verlangenden 
pupillarischen Sicherheit schließlich die Anlage der Deckungs— 
kapitalien hinaus — ihre Ersparnisse in eigenen Renten festlege, 
so sei das nur eine Transformation, keineswegs aber eine 
Quelle künftiger Beträge. Eine vermehrte Leistungsfähigkeit 
künftiger Generationen lasse sich innerhalb eines volkswirthschaft— 
lichen Körpers nur durch die Herstellung neuer produktiver 
Kräfte, durch die Anlage neuer Fabriken, Eisenbahnen, Kanäle und 
dergleichen mehr schaffen. Dadurch erweitere man die Grundlagen 
für die Arbeit künftiger Generationen, nicht aber durch Legung 
papierener Reserven. Produktive Anlagen in diesem Sinne zu 
schaffen sei der Staat, wenn man die Kapitalien zu diesem 
Zwecke in seine Hand legen wolle, gar nicht fähig; er würde 
sich vielnehr immer nur auf die Anlage in Papieren beschränken 
müssen. Hierdurch werde aber weder die Produktivkraft der 
Nation gestärkt noch eine größere Entfaltung des nationalen Unter— 
nehmungsgeistes, Hebung des Exportes und dergleichen mehr 
ermöglicht. Somit erleichtere man es mit dem vorgeschlagenen 
Verfahren nicht der Nation die ihr alljährlich erwachsenden und 
von ihr zu deckenden Lasten zu tragen, sondern erziele lediglich 
einen sich in falschen Bahnen bewegenden Kapitalumlauf. 
Die Kommission empfahl daher ein kombinirtes Umlage— 
verfahren in dem Sinne, daß, wegen der in den ersten Jahren 
auf den Kopf entfallenden sehr geringen Beiträge, gleich anfangs 
ein Mehrfaches der Beitragseinheit erhoben werde, um für die 
Bildung eines Reservefonds Sorge zu tragen, ohne jedoch außer—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.