334 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
das bei der Unfallversicherung zur Anwendung gelangte Umlage—
verfahren einzuführen. Eine Gewähr für die Fortdauer der
Rentenzahlung durch die entsprechende Ansammlung von Kapitalien
wurde bei einer auf der Zwangsgesetzgebung des Staates beruhenden
Einrichtung nicht für nothwendig erachtet. Vom volkswirthschaft—
lichen Standpunkte sei allein richtig, daß eine Nation alljährlich
das zur Versorgung ihrer Invaliden Nothwendige aufbringe.
Thatsächlich wäre es aber auch, wie Generalkonsul Russel ein—
gehend darlegte, für eine Nation als Ganzes nicht möglich,
sich eine Zukunftsreserve, wie die im Entwurf ins Auge gefaßte,
zu sichern, wenn sie nicht dazu schreiten wolle die gesammelten
Fonds in fremden Werthen anzulegen, um so den nöthigen
„Gegenposten“ in den produktiven Kräften der Nation zu schaffen.
Wenn eine Nation — und darauf laufe bei der zu verlangenden
pupillarischen Sicherheit schließlich die Anlage der Deckungs—
kapitalien hinaus — ihre Ersparnisse in eigenen Renten festlege,
so sei das nur eine Transformation, keineswegs aber eine
Quelle künftiger Beträge. Eine vermehrte Leistungsfähigkeit
künftiger Generationen lasse sich innerhalb eines volkswirthschaft—
lichen Körpers nur durch die Herstellung neuer produktiver
Kräfte, durch die Anlage neuer Fabriken, Eisenbahnen, Kanäle und
dergleichen mehr schaffen. Dadurch erweitere man die Grundlagen
für die Arbeit künftiger Generationen, nicht aber durch Legung
papierener Reserven. Produktive Anlagen in diesem Sinne zu
schaffen sei der Staat, wenn man die Kapitalien zu diesem
Zwecke in seine Hand legen wolle, gar nicht fähig; er würde
sich vielnehr immer nur auf die Anlage in Papieren beschränken
müssen. Hierdurch werde aber weder die Produktivkraft der
Nation gestärkt noch eine größere Entfaltung des nationalen Unter—
nehmungsgeistes, Hebung des Exportes und dergleichen mehr
ermöglicht. Somit erleichtere man es mit dem vorgeschlagenen
Verfahren nicht der Nation die ihr alljährlich erwachsenden und
von ihr zu deckenden Lasten zu tragen, sondern erziele lediglich
einen sich in falschen Bahnen bewegenden Kapitalumlauf.
Die Kommission empfahl daher ein kombinirtes Umlage—
verfahren in dem Sinne, daß, wegen der in den ersten Jahren
auf den Kopf entfallenden sehr geringen Beiträge, gleich anfangs
ein Mehrfaches der Beitragseinheit erhoben werde, um für die
Bildung eines Reservefonds Sorge zu tragen, ohne jedoch außer—