Full text: Zweiter Band (2. Band)

344 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
gesprochen, daß die Alters- und Invalidenrente neben den aus 
gesetzlichen, statutarischen oder auf Vertrag beruhenden Verpflichtungen 
zur Fürsorge für alte, kranke, erwerbsunfähige oder hilfsbedürftige 
Personen zu gewähren sei. Der Gesetzentwurf enthielt diese Be— 
stimmung nicht. In Bezug auf jene Verpflichtungen waren in 
der Kommission des Centralverbandes“) erhebliche Einwendungen 
laut geworden. Von ihr waren in dieser Beziehung folgende An— 
träge gestellt worden: 
1. „Daß Fabrikpensionskassen berechtigt sein sollten, die Be— 
träge der Alters- und Invalidenversicherung an den von ihnen 
gezahlten Renten zu kürzen.“ 
2. „Daß diejenigen Fabriken, welche feste, durch Statut 
bestimmte Beiträge zu ihren Pensionskassen zahlen, durch das gegen— 
wärtige Gesetz bereits ermächtigt werden sollten, ihre Beiträge ent— 
sprechend herabzusetzen, ohne dazu der sonst statutarisch vorgeschriebenen 
Genehmigung der staatlichen Verwaltungsbehörde zu bedürfen.“ 
Diesem Antrag war, wenn auch nicht in vollem Umfange, 
durch 8 24 des Gesetzentwurfes Rechnung getragen. Dieser 
Paragraph enthielt die folgende Bestimmung: „Der Ermäßigung 
der Beiträge bedarf es nicht, sofern die durch die Herabminderung 
der Unterstützungen ersparten Beträge zu anderen Wohlfahrts— 
einrichtungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebene 
verwendet werden sollen und diese anderweite Verwendung durch 
das Statut geregelt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird.“ 
Die erforderliche Abänderung der Statuten sollte demgemäß 
den Wünschen der Kommission des Centralverbandes entgegen, der 
Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bedürfen. 
Der von den „Grundzügen“ (Ziffer 26) für die 
Organtsfation aufgestellte Plan war in den 8827 64 
des Gesetzentwurfes vollständig aufgegeben worden. Nach 
den „Grundzügen“ sollten bekanntlich die Berufsgenossenschaften für 
die Unfallversicherung der Arbeiter zu Trägern der Alters- und 
Invalidenversicherung gemacht werden. Bezüglich dieser Frage 
hatten in den wirthschaftlichen Vereinen und im Volkswirthschafts— 
rath sehr eingehende Erörterungen, auf Grund von weitgehenden 
Meinungsverschiedenheiten, stattgefunden. Den Vertretern des von 
den „Grundzügen“ aufgestellten Prinzips standen diejenigen gegen— 
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 88, S. 122 und 128
	        
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