344 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
gesprochen, daß die Alters- und Invalidenrente neben den aus
gesetzlichen, statutarischen oder auf Vertrag beruhenden Verpflichtungen
zur Fürsorge für alte, kranke, erwerbsunfähige oder hilfsbedürftige
Personen zu gewähren sei. Der Gesetzentwurf enthielt diese Be—
stimmung nicht. In Bezug auf jene Verpflichtungen waren in
der Kommission des Centralverbandes“) erhebliche Einwendungen
laut geworden. Von ihr waren in dieser Beziehung folgende An—
träge gestellt worden:
1. „Daß Fabrikpensionskassen berechtigt sein sollten, die Be—
träge der Alters- und Invalidenversicherung an den von ihnen
gezahlten Renten zu kürzen.“
2. „Daß diejenigen Fabriken, welche feste, durch Statut
bestimmte Beiträge zu ihren Pensionskassen zahlen, durch das gegen—
wärtige Gesetz bereits ermächtigt werden sollten, ihre Beiträge ent—
sprechend herabzusetzen, ohne dazu der sonst statutarisch vorgeschriebenen
Genehmigung der staatlichen Verwaltungsbehörde zu bedürfen.“
Diesem Antrag war, wenn auch nicht in vollem Umfange,
durch 8 24 des Gesetzentwurfes Rechnung getragen. Dieser
Paragraph enthielt die folgende Bestimmung: „Der Ermäßigung
der Beiträge bedarf es nicht, sofern die durch die Herabminderung
der Unterstützungen ersparten Beträge zu anderen Wohlfahrts—
einrichtungen für Betriebsbeamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebene
verwendet werden sollen und diese anderweite Verwendung durch
das Statut geregelt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird.“
Die erforderliche Abänderung der Statuten sollte demgemäß
den Wünschen der Kommission des Centralverbandes entgegen, der
Genehmigung der zuständigen Landesbehörde bedürfen.
Der von den „Grundzügen“ (Ziffer 26) für die
Organtsfation aufgestellte Plan war in den 8827 64
des Gesetzentwurfes vollständig aufgegeben worden. Nach
den „Grundzügen“ sollten bekanntlich die Berufsgenossenschaften für
die Unfallversicherung der Arbeiter zu Trägern der Alters- und
Invalidenversicherung gemacht werden. Bezüglich dieser Frage
hatten in den wirthschaftlichen Vereinen und im Volkswirthschafts—
rath sehr eingehende Erörterungen, auf Grund von weitgehenden
Meinungsverschiedenheiten, stattgefunden. Den Vertretern des von
den „Grundzügen“ aufgestellten Prinzips standen diejenigen gegen—
*) Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes, Heft 88, S. 122 und 128