354 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
der Alters- und Invalidenversicherung die bestehenden Krankenkassen
zu Grunde zu legen.*)
Von anderer Seite wurden nicht sowohl die Krankenkassen,
sondern vielmehr die Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung
der Arbeiter als geeignete Träger der Alters- und Invalidenv ersicherung
angesehen, da diese in weit höherem Maße die Möglichkeiten böten,
eine unterschiedliche Bemessung der Beiträge nach Berufen vorzu—
nehmen. Vollends ungeeignet für eine gesunde Organisation erscheine
aber der jetzige Entwurf, der ein Gemisch von Staatsverwaltung und
Selbstverwaltung darstelle.
Diesen Ausführungen wurde die bedeutungsvolle Thatsache
entgegengehalten, daß die Regierung selbst, trotz der langen und
energischen Vertheidigung ihres ursprünglichen Planes, sich schließlich
von der Unausführbarkeit ihres Vorhabens, die Berufsgenossenschaften
zu Trägern der Alters- und Invalidenversicherung zu machen, über—
zeugt und den vorliegenden Vorschlag für die Organisation gemacht
habe. Daher müsse hinfort von den Berufsgenossenschaften als Trägern
der Versicherung gänzlich abgesehen werden. Es sei ungerechtfertigt,
den von dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Plan für die Organisation
als mißglückt zu bezeichnen. Bei Erörterung dieser Frage müsse
erwogen werden, ob die Durchführung der Alters- und In—
validenversicherung ein Gegenstand für die Selbstverwaltung sei.
Diese Frage sei zu verneinen. Gegenstand der Selbstverwaltung
könne doch schließlich nur sein, was dem administrativen Ermessen
der Selbstverwaltungsorgane in den wichtigsten Punkten Spielraum
gewähre; davon sei aber bei der geplanten Alters- und Invaliden⸗
versicherung nicht die Rede. Es stehe fest, was zum Kreise der
Versicherten gehöre, ferner ständen fest der Betrag der Alters— und
Invalidenrente, die Voraussetzungen, unter denen die Rente zu
zahlen sei u. s. w. Dem freien Ermessen bleibe kein Spielraum und
wenn der Plan so durchgeführt werde, wie er jetzt aufgestellt sei, so
werde die ganze Handhabung Sache der subalternen Organe bei den
unteren Behörden und eine derart schablonenmäßige sein, daß die
Belastung ehrenamtlicher Organe der Industrie mit der entstehenden
Arbeit unzulässig erscheinen müsse. Der Centralverband müsse
anerkennen, daß die Regierung, wie schon der Referent
richtig hervorgehoben habe, seinem Standpunkte in der
*) Siehe das Gutachten der Handelskammer zu Bielefeld, abgedruckt in
Heft 42 der Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes.