Full text: Zweiter Band (2. Band)

354 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
der Alters- und Invalidenversicherung die bestehenden Krankenkassen 
zu Grunde zu legen.*) 
Von anderer Seite wurden nicht sowohl die Krankenkassen, 
sondern vielmehr die Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung 
der Arbeiter als geeignete Träger der Alters- und Invalidenv ersicherung 
angesehen, da diese in weit höherem Maße die Möglichkeiten böten, 
eine unterschiedliche Bemessung der Beiträge nach Berufen vorzu— 
nehmen. Vollends ungeeignet für eine gesunde Organisation erscheine 
aber der jetzige Entwurf, der ein Gemisch von Staatsverwaltung und 
Selbstverwaltung darstelle. 
Diesen Ausführungen wurde die bedeutungsvolle Thatsache 
entgegengehalten, daß die Regierung selbst, trotz der langen und 
energischen Vertheidigung ihres ursprünglichen Planes, sich schließlich 
von der Unausführbarkeit ihres Vorhabens, die Berufsgenossenschaften 
zu Trägern der Alters- und Invalidenversicherung zu machen, über— 
zeugt und den vorliegenden Vorschlag für die Organisation gemacht 
habe. Daher müsse hinfort von den Berufsgenossenschaften als Trägern 
der Versicherung gänzlich abgesehen werden. Es sei ungerechtfertigt, 
den von dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Plan für die Organisation 
als mißglückt zu bezeichnen. Bei Erörterung dieser Frage müsse 
erwogen werden, ob die Durchführung der Alters- und In— 
validenversicherung ein Gegenstand für die Selbstverwaltung sei. 
Diese Frage sei zu verneinen. Gegenstand der Selbstverwaltung 
könne doch schließlich nur sein, was dem administrativen Ermessen 
der Selbstverwaltungsorgane in den wichtigsten Punkten Spielraum 
gewähre; davon sei aber bei der geplanten Alters- und Invaliden⸗ 
versicherung nicht die Rede. Es stehe fest, was zum Kreise der 
Versicherten gehöre, ferner ständen fest der Betrag der Alters— und 
Invalidenrente, die Voraussetzungen, unter denen die Rente zu 
zahlen sei u. s. w. Dem freien Ermessen bleibe kein Spielraum und 
wenn der Plan so durchgeführt werde, wie er jetzt aufgestellt sei, so 
werde die ganze Handhabung Sache der subalternen Organe bei den 
unteren Behörden und eine derart schablonenmäßige sein, daß die 
Belastung ehrenamtlicher Organe der Industrie mit der entstehenden 
Arbeit unzulässig erscheinen müsse. Der Centralverband müsse 
anerkennen, daß die Regierung, wie schon der Referent 
richtig hervorgehoben habe, seinem Standpunkte in der 
*) Siehe das Gutachten der Handelskammer zu Bielefeld, abgedruckt in 
Heft 42 der Verhandlungen ꝛc. des Centralverbandes.
	        
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