Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 357 
ten bei welcher nach 8 60 der Anspruch auf Bewilligung der Rente zu 
ude erheben ist, die zuständige Krankenkasse um gutachtliche Aeußerung 
angeht.“ 
en: Der Antrag Nr. 1 wurde einstimmig, die anderen Anträge 
en⸗ gegen vier, fünf und zwei Stimmen angenommen. 
ten Mit Bezug auf die Frage, wie die Mittel aufzubringen seien, 
faßte der Referent Bueck die gegen die Kapitaldeckung sprechenden 
ine Gründe zusammen. Er hob besonders hervor, daß die eventuell 
ifs⸗ zur Deckung angesammelten Kapitalien, in den Händen der Ge— 
der werbetreibenden belassen, bei der produktiven Thätigkeit eine weit 
en⸗ bessere Verwerthung erzielen würden. Der Referent vertrat ferner 
soll die Ansicht, daß durch die großen angesammelten Kapitalien der 
img Zinsfuß wesentlich herabgedrückt werden müsse. Als geschädigt 
könnten hier nicht nur die kleinen Rentner, die Stiftungen ꝛc. an— 
wie gesehen werden, sondern eine nothwendige Folge würde die 
Herabdrückung des gesammten Konsums sein. 
der Zur Begründung der Ansicht, daß mit der Kapitalansammlung 
Be⸗ beim Kapitaldeckungsverfahren ein bedeutendes Sinken des Zins⸗ 
die fußes verbunden sein würde, führte Redner als Beispiel an, daß, 
agt als die Knappschaftsberufsgenossenschaft und die rheinisch⸗west⸗ 
fälische Walzwerksberufsgenossenschaft zufällig gleichzeitig ihre 
an Reserven angelegt hätten, der Preis der Konsols auf 108 ge⸗ 
mer stiegen sei. 
rch⸗ Die Ausführungen des Referenten wurden von der Kommission 
be⸗ als zutreffend anerkannt und folgende Anträge einstimmig ange— 
nommen: 
gs⸗ 1. „Die Kommission wolle dem Centralverband vorschlagen, 
setz⸗ an den früher gefaßten Beschlüssen, zufolge deren die Beiträge 
ung der Arbeitgeber und Arbeiter im Wege des Umlageverfahrens und 
nicht im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens aufzubringen sind, 
den festzuhalten. Die Aufbringung der Beiträge hat im Wege jähr— 
licher laufender Beiträge, vom Tage des Inkrafttretens des Gesetzes 
er⸗ an, die Festsetzung dieser Beiträge aber, wegen der Ansammlung 
er⸗ eines starken Reservefonds, in entsprechender Höhe zu erfolgen.“ 
ten 2. „Der Centralverband wolle erklären, daß er an dem Reichs— 
zuschuß, wie ihn der Gesetzentwurf ins Auge faßt, unbedingt fest 
Nit⸗ hält, daß er ohne einen solchen die Alters- und Invalidenver— 
t in sicherung für undurchführbar hält, daß er aber beanspruche, daß 
rde, das Reich auch ein Drittel der infolge der Durchführung der
	        
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