Full text: Zweiter Band (2. Band)

358 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Alters- und Invalidenversicherung erwachsenden laufenden Ver— 
waltungskosten trage.“ 
Im einzelnen wurde noch auf die Nothwendigkeit hin— 
gewiesen den von der Sozialdemokratie und den Führern der freien 
Hilfskassen gegen das Quittungsbuch erhobenen Bedenken und 
den damit verbundenen Verdächtigungen gegen die Industrie ent— 
gegenzutreten. Zu diesem Zwecke wurde von der Kommission 
erklärt, daß die Industrie weit davon entfernt sei, auf 
das Quittungsbuch überhaupt irgend Werth zu legen. 
Der Industrie sei vielmehr jedes andere Mittel, durch welches das 
mit dem Quittungsbuch vorgeschlagene Ziel erreicht werden könne, 
ebenso genehm, wie das Quittungsbuch. 
Von einem Antrage auf Erhöhung der Altersrente wurde ab— 
gesehen. Daß hierfür keine finanziellen Bedenken maßgebend waren 
erhellt aus folgenden Angaben. Es befanden sich beispielsweise im 
Jahre 1887 unter 4103 Arbeitern des Bochumer Vereins für Guß⸗ 
stahlfabrikation 6 über 70 Jahre und 31 zwischen 60 und 70 Jahren. 
Unter 13290 Arbeitern der Kruppschen Werke in Essen, also mit 
Ausschluß der außerhalb Essen liegenden Gruben und Hüttenwerke, 
befand sich über 70 Jahre nur 1 Arbeiter, zwischen 66 und 70 
Jahren waren nur 23 und zwischen 60 und 65 Jahren nur 
152 Abeiter vorhanden. 
Zur Vorberathung der weiteren Einzelheiten des Gesetz— 
entwurfes wurde dieser einer Kommission, bestehend aus den General— 
sekretären Bernhardi, Dr. Beumer, Dittmar, Dr. Rentzsch 
und Bueck, überwiesen. Diese unterzog sich ihrer Aufgabe in einer 
Sitzung am 17. September 1888. 
Nach diesen vorbereitenden Verhandlungen traten der Ausschuß 
und die Delegirtenversammlung des Centralverbandes zur weiteren 
Berathung des die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter 
betreffenden Gesetzentwurfes am 28. und 29. September 1888 in 
Berlin zusammen. Diese Delegirtenversammlung ist erwähnenswerth 
mit Rücksicht auf die Austragung des von den Vertretern des 
chemischen Vereins Direktor Dr. Holtz und Dr. Martius auch 
zugleich für die Vereinigung der Berufsgenossenschaften gegen den 
Centralverband geführten Kampfes. In diesem handelte es sich 
bekanntlich um die Frage, ob die Berufsgenossenschaften zu Trägern 
der Alters- und Invalidenversicherung gemacht werden sollten.
	        
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