Full text: Zweiter Band (2. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 365 
heit. Die vorgelegten Resolutionen seien nur im Interesse jener 
Mehrheit gehalten. Freilich könne die chemische Industrie diesen 
Resolutionen, abgesehen von den das Prinzip der Organisation 
betreffenden Sätzen, gleichfalls zustimmen. 
Bezüglich der letzten Ausführungen nahm der Vorsitzende 
Veranlassung, Dr. Martius darauf zu verweisen, daß jeder dem 
Centralverbande angehörende Verein ausdrücklich zur Mitwirkung 
bei den Berathungen der Kommission, die in Frankfurt getagt 
habe, aufgefordert worden sei. Der chemische Verein sei dieser 
Aufforderung jedoch nicht nachgekommen. Dies bestätigte auch der 
Referent Bueck in seinen Schlußworten. Er stellte fest, daß sich 
gerade die Vertreter der chemischen Industrie, trotz ergangener Auf⸗ 
forderung, von der Vorberathung des Gesetzentwurfes ferngehalten 
hätten. Nach seiner Ansicht handle es sich bei Berathung einer 
großen, allgemeinen wirthschaftlichen oder sozialpolitischen Maß— 
nahme nicht darum, ob diejenigen, die ihre Gutachten darüber ab— 
geben, Eisen schmieden oder Leder walken oder irgend eine andere 
Industrie betreiben, sondern es komme darauf an, ob die be— 
treffenden Personen das wirthschaftliche oder soziale Verständniß 
haben, um im allgemeinen Interesse ein Gutachten darüber ab— 
zugeben. In dieser Beziehung seien Ausstellungen mit Bezug auf 
die Mitglieder der Kommission noch nicht gemacht worden. Es 
komme aber auch darauf an Männer zu finden, die bereit seien, 
die erforderlichen Opfer an Zeit und Arbeit zu bringen. Er, der 
Referent, habe bereits mehrfach gezeigt, daß dieses leider nicht 
immer der Fall sei. Eine Anzahl der Eingeladenen seien nicht er— 
schienen. Die Mehrzahl der Erschienenen aber seien Männer, die 
immer da zu finden seien, wo es gelte für die allgemeinen 
Interessen der Industrie einzutreten. 
Direktor Dittmar-Mainz trat gleichfalls für die Berufs— 
genossenschaften ein. Er beantragte: 
1. „Daß der Aufbau der geplanten Alters- und Invaliden⸗ 
versicherung der Arbeiter auf den Unfall-Berufsgenossenschaften 
erfolge.“ 
2. „Im Falle der Ablehnung des Antrages 1, daß eine Reichs⸗ 
versicherungsanstalt unter Zuhilfenahme der Unfall-⸗Berufsgenossen⸗— 
schaften als mitwirkende Organe zur Feststellung der Invalidität, 
Einziehung der Beiträge und Ueberwachung der Rentenempfänger 
gegründet werde. Der Reichsversicherungsanstalt soll das ge—
	        
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