Full text: Zweiter Band (2. Band)

366 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
sammte Rechnungswesen und die Finanzirung der Versicherung 
zufallen.“ 
3. „Die Kommission wolle sich gegen eine Organisation, wie 
die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante, aussprechen.“ 
In der Erörterung wurden die von den Vertretern der 
Berufsgenossenschaften angeführten Gründe von dem Geh. Berg— 
rath Leuschner und dem Geh. Finanzrath Jencke mit den hier 
bereits mehrfach angeführten Argumenten widerlegt. Besonders 
Jencke legte den die Organisation betreffenden Fragen die größte 
Bedeutung bei. Zu erstreben sei eine Organisation, so führte er 
aus, die zuverlässig und billig nach übereinstimmenden Grundsätzen 
arbeite. Das Streben nach Selbstverwaltung sei bei der Alters— 
und Invalidenversicherung nicht angebracht, da bei dieser das 
administrative Ermessen der verwaltenden Körperschaften sich nicht 
oder nur in sehr geringem Maße bethätigen könne. Für die 
Ueberweisung an die Berufsgenossenschaften spreche eigentlich nur 
der Umstand, daß sie da seien. Wenn sie nicht vorhanden wären, 
würde Niemand auf den Gedanken kommen, sie als Grundlage für 
die Alters- und Invalidenversicherung zu schaffen. 
Die „Grundzüge“ seien bei Berücksichtigung der Berufs— 
genossenschaften von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen. 
Durch Uebertragung der Alters- und Invalidenversicherung auf die 
Berufsgenossenschaften würde ein höchst komplizirter Apparat geschaffen 
werden. Dabei komme es auf die Gestaltung der Thätigkeit der ein— 
zelnen Mitwirkenden nicht an, sondern darauf, ob die Organisation 
als solche vereinfacht werden könne. Die von den „Grundzügen“ 
vorgeschlagene und von der anderen Seite vertretene Organisation 
würde die Errichtung von etwa 200 Versicherungsanstalten und 
die Verwendung einer entsprechenden sehr großen Zahl von ver— 
schiedenen Marken bedingen. Diese Organisation würde die An— 
stellung zahlreicher Beamten und sehr hohe Verwaltungskosten 
erfordern. Diese seien seiner Zeit von der Regierung selbst auf 
12 Millionen Mark für das Jahr veranschlagt worden. Hinfällig 
sei der Hinweis auf den großen Apparat der Berufsgenossenschaften 
und die Nothwendigkeit, zu dessen vollständiger Beschäftigung den 
letzteren auch die Invaliden- und Altersversicherung zu überweisen. 
Wenn der Apparat für die bei den Berufsgenossenschaften vor— 
liegende Arbeit zu groß geschaffen sei, so müsse er eben verkleinert 
werden. Wenn er sich entschieden gegen die Uebertragung der
	        
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