366 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
sammte Rechnungswesen und die Finanzirung der Versicherung
zufallen.“
3. „Die Kommission wolle sich gegen eine Organisation, wie
die im vorliegenden Gesetzentwurf geplante, aussprechen.“
In der Erörterung wurden die von den Vertretern der
Berufsgenossenschaften angeführten Gründe von dem Geh. Berg—
rath Leuschner und dem Geh. Finanzrath Jencke mit den hier
bereits mehrfach angeführten Argumenten widerlegt. Besonders
Jencke legte den die Organisation betreffenden Fragen die größte
Bedeutung bei. Zu erstreben sei eine Organisation, so führte er
aus, die zuverlässig und billig nach übereinstimmenden Grundsätzen
arbeite. Das Streben nach Selbstverwaltung sei bei der Alters—
und Invalidenversicherung nicht angebracht, da bei dieser das
administrative Ermessen der verwaltenden Körperschaften sich nicht
oder nur in sehr geringem Maße bethätigen könne. Für die
Ueberweisung an die Berufsgenossenschaften spreche eigentlich nur
der Umstand, daß sie da seien. Wenn sie nicht vorhanden wären,
würde Niemand auf den Gedanken kommen, sie als Grundlage für
die Alters- und Invalidenversicherung zu schaffen.
Die „Grundzüge“ seien bei Berücksichtigung der Berufs—
genossenschaften von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen.
Durch Uebertragung der Alters- und Invalidenversicherung auf die
Berufsgenossenschaften würde ein höchst komplizirter Apparat geschaffen
werden. Dabei komme es auf die Gestaltung der Thätigkeit der ein—
zelnen Mitwirkenden nicht an, sondern darauf, ob die Organisation
als solche vereinfacht werden könne. Die von den „Grundzügen“
vorgeschlagene und von der anderen Seite vertretene Organisation
würde die Errichtung von etwa 200 Versicherungsanstalten und
die Verwendung einer entsprechenden sehr großen Zahl von ver—
schiedenen Marken bedingen. Diese Organisation würde die An—
stellung zahlreicher Beamten und sehr hohe Verwaltungskosten
erfordern. Diese seien seiner Zeit von der Regierung selbst auf
12 Millionen Mark für das Jahr veranschlagt worden. Hinfällig
sei der Hinweis auf den großen Apparat der Berufsgenossenschaften
und die Nothwendigkeit, zu dessen vollständiger Beschäftigung den
letzteren auch die Invaliden- und Altersversicherung zu überweisen.
Wenn der Apparat für die bei den Berufsgenossenschaften vor—
liegende Arbeit zu groß geschaffen sei, so müsse er eben verkleinert
werden. Wenn er sich entschieden gegen die Uebertragung der